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Erklärung von CVP-Fraktionspräsident Samuel Wehrli vor dem Einwohnerrat in Pratteln BL am 17. April 2000


Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Geschätze Ratskolleginnen und Ratskollegen
Geschätzte Gäste , verehrte Presse


Aus der Sonntagspresse konnten Sie gewisse Details über die schweren Anschuldigungen entnehmen. Der erste Schritt auf dem Weg, der diese menschliche Trägodie ausgelöst hat, ist nicht von mir gemacht worden. Diesen Weg habe ich nicht gewählt. Ich kann ihn nur begleiten und all meine Kraft dafür einzusetzen, damit am Schluss die weitere Entwicklung von meinem Kind nicht gefährdet ist.

Die niederträchtigen Anschuldigungen sind aus heiterem Himmel an mich herangetragen worden. Ich, als Vater meiner Tochter habe in den letzten Jahren alles versucht was in meiner Macht stand, meinem Kind die Liebe zu Teil werden zu lassen, dass ein Kind verdient. Ich werde dies auch in Zukunft versuchen zu tun.

Ich habe mir überhaupt nichts vorwerfen zu lassen. Während den letzten Jahren habe ich stets meine staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten wahrgenommen. Ich habe meinen Teil zu einem aktiven, gemeinschaftlichen Dorfleben beigetragen. Mein Ziel bleibt immer dasselbe. Miteinander statt Gegeneinander. Ich habe meine Vaterpflichten nach bestem Wissen und Gewissen wahrgenommen. Aufgrund meiner öffentlichen Tätigkeit in Politik und Gesellschaft bin ich der öffentlichen Meinung ausgesetzt. Die Anschuldigungen stellen für mich eine ernste Bedrohung meiner psychischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Existenz dar. Von niemanden lasse ich mir meine Zukunft und mein Leben vernichten. Den Weg an die Öffentlichkeit habe ich selbst gewählt. Nur die offene, ehrliche Darstellung des Tatsächlichen, bringt am Schluss die Wahrheit ans Tageslicht. Mir wurde von Dritter Seite das sogenannte "schwarze Mänteli" angezogen. Dieses wird mir auch wieder ausgezogen.

Folgende Fakten sprechen für sich:

Zusatzauftrag Zürich: Gynäkologische Gutachten, 29. Februar 2000

Im Ergänzungsauftrag an die Universitätsklinik in Zürich, an welchem das Kind untersucht wurde sind folgende Fragen beantwortet worden. Es ist nochmals klar hinzuweisen, dass das Kind keinerlei Verletzungen am Hymen (Jungfräulichkeit) hat.

Die Penetration eines erigierten Penis eines Erwachsenen in eine kindliche Scheide (vor der Pubertät/Jungfernhäutchen noch straff) im Sinne von vollzogenem Geschlechtsverkehr würde je nach Grösse der Scheideöffnung zu ausgeprägten Verletzungen führen, wie z.B. Hymenanrissen.

Kann eine Person im Alter der Untersuchten (10 Jahre) die noch keine sexuellen Erfahrungen gemacht hat, die von Ihnen festgestellten Veränderungen (Vagina) aufweisen?

Ja, die von mir beschriebenen Veränderungen sind nicht spezifisch für eine stattgefundene sexuelle Ausbeutung. Es konnten keinerlei Verletzungen im und um den After festgestellt werden.


Der Auftrag des Glaubwürdigkeitsgutachten wurde am 30. Januar 2000 an die zuständigen Fachpersonen weitergeleitet. Das entscheidende gynäkologische Gutachten war am 16. Februar 2000 verfügbar. Das Glaubwürdigkeitsgutachten war am 29. Februar 2000 verfügbar. Die Gutachter waren nicht in Kenntnis des gynäkologischen Gutachtens, welche die Glaubwürdigkeit der gemachten Aussagen erschüttert.

Bis zum Abschluss der weiteren Untersuchungen, sowie Herstellung meiner Rehabilitation und Wiederherstellung meiner Würde werde ich mein Mandat "RUHEN LASSEN".


Begründung:

Die Anschuldigungen haben mir persönlich sehr zugesetzt. Die acht Wochen Untersuchungshaft kosteten sehr viel Kraft. Die Lügen und Nötigungen der Untersuchungsbehörden gingen an meine psychische Belastungsgrenze.

Ich will nicht, dass der Ratsbetrieb durch hinter vorgehaltener Hand der diversen Meinungen über den Sachverhalt der Vorkommnisse, welche sicher verständlich sind, gestört wird. Ich brauche nebst der täglichen Arbeit die Kraft, dafür zu kämpfen, dass dem Kind geholfen wird.

Als Mensch, als meine Tochter hat das Kind ein Recht darauf, dass ihrer eigenen Zukunft keine weiteren Steine mehr in den Weg gelegt werden. Ich setzte all meine Kraft ein, dass die Wahrheit mit allen daraus folgenden Konsequenzen für alle Beteiligten, gefunden wird. Es ist mir aber auch ein grosses Anliegen, dass nichts unterlassen wird, den Respekt und die Würde den Menschen zu achten. Ich habe einmal ja gesagt zu dem Kind. Als Vater ist es meine Pflicht, trotz all dem hinzustehen und zu helfen, was in meinen Möglichkeiten steht.


Ich hoffe, die Behörden sind sich jetzt ihrer Verantwortung ebenfalls bewusst. Das Schicksal und die weitere Entwicklung des Kindes liegt in ihren Händen. Sei es hier in Liestal, oder am Wohnort des Kindes.

Ich appelliere an das Verständnis Ihrerseits und danke Ihnen für das Vertrauen.

Fraktionspräsident
Samuel Wehrli


Interpellation von Landrat Uwe Klein (CVP) im Wortlaut

Uwe Klein 22. Juni 2000
CVP


Interpellation betr. unhaltbare Verschleppung der Voruntersuchungen im "Fall Wehrli".


Der "Fall Wehrli" wird seit mehr als 6 Monaten beim Statthalteramt Liestal untersucht. Die Medien haben über diesen Fall und die fragwürdigenden Ungereimtheiten der Untersuchungsbehörden und deren Kontrollstellen schon des öfteren berichtet. In diesem Zusammenhang drängen sich nun Fragen auf über die Zustände, Methoden und Vorgehensweise der Untersuchungsbehörden. Trotz Gewaltentrennung darf es nicht sein, dass unbescholtene Bürger – auch wenn die Anschuldigung schwerwiegend ist- sprichwörtlich in die Mühlen der Justiz geraten.

Gemäss Strafprozessordung § 22 Abs. 2 heisst es: Jede im Strafverfahren tätige Behörde ist verpflichtet, alle belastenden und entlastenden Umstände mit gleicher Sorgfalt zu ermitteln. Weiter ist unter § 23 Abs. 1 festgehalten: Strafverfahen sind beförderlich durchzuführen und abzuschliessen. Haftfälle sind beschleunigt zu behandeln. § 46 Abs. 2 sagt: Bei den Einvernahmen sind alle auf Einwirkung einer Aussage und insbesondere eines Geständnisses abzielenden Zwangsmittel sowie Gewaltmassregeln, Drohungen, Versprechungen, falsche Vorspiegelung und verfängliche Fragen (Suggestivfragen) untersagt. Aus meiner Sicht und Beurteilungsweise wurde bisher von den Untersuchungsbehörden nur belastendes- und keinesfalls entlastendes Material ermittelt und von Sorgfalt kann schon bald keine Rede mehr sein.

Ich bitte den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Entspricht es der Tatsache, dass der Angeschuldigte erst nach zwei Wochen Untersuchungshaft konkret mit den ihm zur Last gelegten Anschuldigungen konfrontiert wurde?
2. Ist es üblich, dass Einvernahmen während der Untersuchungshaft nur einmal wöchentlich durchgeführt werden?
3. Stimmt es, dass die Untersuchungsorgane den Angeschuldigten vor der Zellentür dazu aufgefordert haben, die ihm zur Last gelegten Taten zuzugeben?
4. Liegt hierzu wirklich eine schriftliche und unterschriebene Zeugenaussage des Gefangenenbetreuers vor?
5. Wurde dem Angeschuldigten versprochen, dass er aus der U-Haft entlassen werde, falls das Kind noch jungfräulich ist?
6. Wurde dem Angeschuldigten gedroht, dass er bis zur allfälligen Hauptverhandlung in U-Haft bleiben muss?
7. Ist es üblich, dass ein Angeschuldigter um 17.30 Uhr vom Untersuchungs-gefängnis Liestal nach Basel gefahren wird, nur damit ihm Blut entnommen wird?
8. Hätte die Blutentnahme nicht direkt im Untersuchungsgefängnis Liestal durchgeführt werden können?
Unhaltbare Verschleppung der Voruntersuchung im "Fall Wehrli"
9. Warum wurde der Angeschuldigte entgegen dem Bundesgerichtsurteil (15.02.00) nach Vorliegen des gynäkologischen Gutachtens weiter in Untersuchungshaft gehalten?
10. Wurde von Seiten der Untersuchungsbehörden tatsächlich ein festgelegter Einvernahmetermin mit dem Angeschuldigten schlichtweg vergessen?
11. Warum hat die Bekanntgabe des gynäkologischen Gutachtens mehr als 6 Wochen gedauert?
12. Wer ist dafür verantwortlich wenn festgestellt wird, dass wichtige Dokumente in den Verfahrensakten nicht mehr auffindbar sind?
13.Warum wurde dem Experten des Glaubwürdigkeitsgutachtens vom 29.2.00 über die Videoaussagen des Kindes das bereits vorhandene gynäkologische Gutachten vom 16.02.00 vorenthalten, obwohl dieses Gutachten die Aussagen sehr in Frage stellen?
14.Ist es üblich, dass für ein psychiatrisches Gutachten über den Angeschuldigten nur die Verfahrensakten beigezogen werden?
15.Wird gemäss gestelltem Auftrag der psychiatrischen Begutachtung des Angeschuldigten nicht gegen die Unschuldsvermutung verstossen?
16.Wie kann in einem Urteil des Verfahrensgerichtes festgehalten werden, dass Faxdokumente nicht lesbar waren, obwohl diese verschwunden sind?
17.Warum hat das Verfahrensgericht trotz Antrages offensichtliche Ungereimtheiten nicht untersucht?
18.Warum wurde der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl nicht ordnungsgemäss unterschrieben?
19.Warum ist bis heute von Seiten der Vorgesetzten nicht gegen die Verfahrensleitung eingeschritten worden?
20.Warum wurde nicht überprüft, dass der Angeschuldigte bereits 1998 schriftlich die Behörden am Wohnort des Kindes auf besorniserregende Entwicklungen des Kindes aufmerksam gemacht hatte?
21.Warum wurde bis heute auf eine zweite Einvernahme des Kindes verzichtet?
22.Wurde betreffend entwelcher Kollusionsgefahr zwischen Mutter und Tochter etwas unternommen?


Mir ist klar, dass ich mit einigen Fragen in die laufenden Ermittlungen eingreife und dass sich der Regierungsrat mit dem Argument entlastet, dass aus Gründen der Gewaltentrennung zum jetzigen Zeitpunkt darauf keine Antwort gegeben werden kann und darf.
Andererseits frage ich mich als Volksvertreter, wie weit die Untersuchungsorgane gehen können und einen unbescholtenen Mitbürger 2 Monate hinter Gitter setzen, mit dem Argument der Kollusionsgefahr. Dies ist unverhältnismässig und in einem Rechtsstaat wie unserem unverständlich. Mit dieser Verfahrensweise wird das Vertrauen in die Justiz massiv erschüttert.


- Die Story zum "Fall Wehrli"
- Obergutachten vom 28. Juni 2001 zum Fall Wehrli
- Vorschau auf Strafprozess vom Mai 2002
- Der Freispruch
- Der Kommentar
-
Staatsanwalt zieht Urteil an Kantonsgericht weiter
- Urteil des Kantonsgerichts (zweite Instanz)

17. April 2000

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(c) by Peter Knechtli