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"Niemanden begünstigt": Angeklagter Peter Pegoraro

Peter Pegoraro gibt in 20 Fällen Fehler zu

Auftakt des Prozesses gegen den früheren Itag-Vermögensverwalter und Ehemann der Baselbieter Justiz- und Polizeidirektorin

VON PETER KNECHTLI

Auftakt zum auf sechs Tage angesetzten Prozess gegen Peter Pegoraro, den früheren Direktor der Itag Vermögensverwaltung in Basel. Dabei räumte der Angeklagte ein, in 20 Fällen von Kompensationsgeschäften "Fehler" begangen zu haben. Ihm und zwei weiteren Mitangeklagten wirft die Staatsanwaltschaft ungetreue Geschäftsbesorgung und mehrfache Urkundenfälschung in 174 fehlerhaft abgewickelten Geschäften vor.

Der Fall um die vorgeworfenen Verfehlungen innerhalb der Itag Vermögensverwaltung AG erlangte die besondere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, weil einerseits der Hautpangeklagte Peter Pegoraro der Ehemann der Baselbieter Justiz- und Polizeidirektorin Sabine Pegoraro. Sie steckt derzeit mitten im Wahlkampf, der durch den Ausgang des Prozesses möglicherweise stark beeinflusst wird. Anderseits war es - was äusserst ungewöhnlich ist - die in Basel domizilierte Arbeitgeberin Itag selbst, die am 31. März 2003 gegen den Direktor ihrer Tochtergesellschaft Itag Vermögensverwaltung AG Strafanzeige eingereicht hatte, wohl insbesondere auf Druck der Eidgenössischen Bankenkommission.

Nachdem sich die drei Angeklagten mit der Itag Vermögensverwaltung AG zivilrechtlich geeinigt hatten, zog die frühere Arbeitgeberin ihre Entschädigungsforderung von 3,07 Millionen Franken zurück.

Politisch brisanter Aspekt

Die Staatsanwaltschaft wirft Pegoraro und zwei weiteren Angeklagten ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung vor, weil sie in den Jahren zwischen 1999 und 2002 durch insgesamt 174 so genannte Kompensationsgeschäfte einen Schaden von 2,97 Millionen Franken zu Lasten der Anleger verursacht hätten. Bei den Kompensationsgeschäften ging es grob gesagt darum, dass Wertschriften des einen Kunden ausserbörslich - also direkt über die Itag als Effektenhändlerin - an einen weiteren Kunden verkauft wurden. Dabei sollen "gute" Kunden zu Lasten von offenbar weniger "interessanten" Kunden bevorzugt worden sein, indem die Angeklagten in der Auftragsabwicklung entweder den falschen Kurs oder das falsche Datum oder beides zusammen vermerkten. Die Urkundenfälschung leitet die Anklage daraus ab, dass im Ordering-System nachträglich Einträge aus Feldern (wie "Itag VV") geändert oder gelöscht worden seien, um die Manipulation zu verschleiern.

Politisch brisant am Prozess ist die Frage, wie weit Pegoraro mit den Kompensationsgeschäften sich selbst und nahe stehende Dritte bereichert hat - und ob seine Ehefrau davon gewusst haben muss. Der Staatsanwalt nennt eine Selbstbereicherungssumme von 28'380 Franken und eine Bereicherung nahe stehender Dritter von 90'900 Franken, darunter auch Pegoraros Schwiegermutter und die Ehefrau des "Göttis" des eigenen Sohnes.

Pegoraro bestreitet Begünstigung

Vor Gericht ging es zu Verhandlungsbeginn heute Montagmorgen um ein ersten gegenseitiges Herantasten an Personen und Professionen. Dabei war zu erfahren, dass Pegoraro als Partner in einer Headhunterfirma arbeitet, rund 35'000 Franken Jahresnettoeinkommen erzielt und sich mit einem 50-Prozent-Pensum um Haushalt und die Erziehung seines Sohnes kümmert. Es ging aber auch um eine Annäherung an ein Metier, dessen Abwicklung für Aussenstehende kaum im Detail nachvollziehbar ist. Auch Gerichtspräsidentin Kathrin Giovannone ("Habe ich Sie richtig verstanden?") bemühte sich mit ihren Fragen um Detailpräzision in Vorgehensweisen, die Nicht-Insidern weitgehend fremd sind. Gelegentlich schritt sie auch ein, wenn Pegoraro das Wort ergreifen wollte ("Sie sind nicht gefragt") oder der Staatsanwalt zu einem Wortwechsel mit einem Verteidiger anhob.

Konkretestes Ergebnis war die Aussage von Peter Pegoraro: Er gestand, in 20 Fällen "nicht korrekt oder mit Handgelenk mal Pi" vorgegangen zu sein, bestritt aber alle andern ihm zur Last gelegten Fälle. Ebenso wies er den Vorwurf zurück, sein eigenes Umfeld begünstigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft lastet dem gelernten Feinmechaniker und Ökonomen 97 Fälle mit einer behaupteten Deliktsumme von 1,54 Millionen Franken an.

Deutlich wurde in der Befragung von Pegoraro und zwei seiner damaligen Kaderleute, wie stark die Löhne differierten und wie sehr der finanzielle Erfolg der Anlageberater von den Boni abhingen. Der eine Vizedirektor, der nicht Mitglied der Geschäftsleitung war, berichtete, wie er als Vater zweier Kinder und Eigenheimbesitzer unter dem Druck der Börsenflaute und seiner Vorgesetzten unter eine "starke Belastung" geriet und "nicht mehr wusste", wie er gute Performances "bewerkstelligen" könne. Dies sei "nicht mehr anders als mit deliktischen Handlungen" gegangen. Ein anderer Mitangeklagter ("Ich habe 250 Kunden betreut, da schaute ich nicht mehr lange") sprach von Kompensationsgechäften jeweils dann, wenn er "etwas verhühnert" hatte und dies dem Kunden nicht sagen wollte.

Schuhmacher und Annasohn hatten die Fäden in der Hand

Unschwer war aber auch zu erkennen, dass die berufsethischen Weisungen zur Sorgfaltspflicht wohl kaum mit grösster Umsicht zur Kenntnis genommen worden waren. Ein damaliger stellvertretender Direktor, der ohne Funktion immer noch in dieser Firma arbeitet, unterschied in seinen Ausführungen immer wieder zwischen der "alten" und der "neuen Welt". So habe es bei der Ausgliederung des Vermögensverwaltungsgeschäfts in eine eigenständige Tochterfirma wohl "Ordner", aber "keine Erläuterungen zu den Weisungen" gegeben.

Auch nach der Ausgliederung "waren wir keine eigene Firma, sondern eine Abteilung der Itag". Noch immer hätten die damaligen Besitzer Fritz Schuhmacher und Konrad Annasohn "die Fäden in der Hand gehalten". Pegoraro habe "vielleicht nicht den Mut gehabt, sich gegen diese Herren durchzusetzen". Der heutige Chef der Vermögensverwaltung - Pegoraros Nachfolger - habe "den Laden total umgekrempelt". Heute, in der "neuen Welt", würden Weisungen per Mail verbreitet und an erweiterten Sitzungen ausdrücklich behandelt: "Es herrscht ein ganz klares Kontrollsystem. Wir werden überwacht wie von einem Geier."

Auch Staatsanwalt Hans-Jörg Kundert wies darauf hin, dass es beispielsweise Sache des Geschäftsleitungs-Vorsitzenden Pegoraro gewesen wäre, die Weisung zu überwachen, dass sämtliche Mitarbeiter-Geschäfte zu Marktkursen abgewickelt werden müssen.

Nur vage Auskünfte des Itag-Revisors

Heute Montagnachmittag versuchte die Gerichtspräsidentin, mehr Licht in die internen Vorgänge um gestellte Kurse, Geld- und Briefkurse und "charttechnische Verkäufe" bei der Geschäftsabwicklung zu bringen. Sie lud dazu einen Mitarbeiter der Itag Revision bei, die 281 Transaktionen prüfte von denen der Staatsanwalt deren 174 als unzulässig identifizierte. Der Revisor bestätigte, dass es im Jahr 1999, in dem die behaupteten Delikte begannen, "keine internen Weisungen zu Kompensationsgeschäften gab". Die Verhandlung drehte sich anschliessend vor allem um die Frage, welche Kurswerte bei internen Transaktionen branchenüblich verwendet werden müssen, ob Computerabstürze zu Zeit- und Kursdifferenzen führen können und weshalb einzelne Kursverläufe durch die Revision nicht mehr ermittelt werden konnten.

Der Revisor blieb in seinen Aussagen trotz aufmerksamen Verständnisfragen der Gerichtspräsidentin über weite Strecken sehr vage, teils schüttelte Peter Pegoraro zu seinen Erläuterungen den Kopf. Kompensationsgeschäfte müssten, so führte der Experte aus, "zum gleichen Kurs", nämlich zum geltenden Marktkurs abgewickelt werden: "Am Tag des Verkaufsauftrags muss der aktuelle Kurs verwendet werden." Computerpannen mit teilweisem Datenverlust bestätigte die Auskunftsperson, doch könnten diese nicht als Argument für längerfristige Kurs-Rückdatierungen gelten, da die technischen Probleme meist "innerhalb von Stunden" behoben waren. Es enstand der Eindruck, dass unter den damaligen Verhältnissen innerhalb der Itag-Börsenprofis und -Anlageberater weitgehend Pragmatismus herrschte.

Der Prozess ist auf sechs Tage angesetzt. Das Urteil wird kommenden Montag erwartet.

Die Anklageschrift im Detail
Diskretion über Schadensregulierung
Staatsanwalt fordert zwei Jahre Gefängnis

11. Dezember 2006

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