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"Strafmass alles andere als übersetzt": Staatsanwalt Hans-Jörg Kundert

Staatsanwalt fordert zwei Jahre Gefängnis für Peter Pegoraro

Verteidigung wirft Ankläger vor, er habe "jedes Augenmass verloren"

VON PETER KNECHTLI

Die Basler Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Gefängnis für Peter Pegoraro, den ehemaligen Direktor der Itag-Vermögensverwaltung AG, wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfacher Urkundenfälschung. Für zwei weitere Beteiligte beantragte der staatliche Ankläger dem Strafgericht bedingte Gefängnisstrafen von 12 und 6 Monaten. Das Urteil wird am Dienstagnachmittag erwartet.

Der vierte Prozesstag begann mit dem Schluss der Aufarbeitung von 97 Fällen, die der Staatsanwalt dem früheren Itag-Direktor Peter Pegoraro anlastet. Das Muster glich jenem der Vortage. So gab der Hauptangeklagte zu, in zwei Fällen Vorsorgestiftungen - unter anderem jene der Itag - mit einer Deliktsumme von je 60'500 Franken begünstigt zu haben. Andere Fälle, in denen Pegoraro selbst oder nahstehende Dritte begünstigt worden sein sollen, bestritt er. So insbesondere die eigene Begünstigung und die seiner eigenen Schwiegermutter - der Mutter der Baselbieter Justiz- und Polizeidirektorin Sabine Pegoraro - im Gesamtbetrag von 14'031 Franken. Bestritten hat er auch Bevorzugung der Ehefrau eines in Basel nicht unbekannten Aviatikunternehmers, der "Götti" von Pegoraros Sohn ist, um 9'100 Franken.

Staatsanwalt ortete bei der Itag ein "System"

Schwerpunkt des heutigen Tages aber waren die Plädoyers der Parteien. In seinen zweistündigen Ausführungen sah Staatsanwalt Hans-Jörg Kundert keine wichtigen Elemente seiner 38-seitigen Anklageschrift gefährdet. Peter Pegoraro (52) sowie seinen beiden Frontmitarbeitenden - einem heute 44-jährigen damaligen Vizedirektor und einem heute 62-jährigen ehemaligen stellvertretenden Direktoren - warf Kundert vor, dass in den fraglichen Delikte-Jahren 1999 bis 2002 sehr wohl interne Weisungen über den Umgang mit Kundengeldern bestanden haben. Trotz des "andauernden Schlendrians" hätten die drei Effektenhändler von der vom Börsengesetz und zwei weiteren Verordnungen vorgegebenen Sorgfalts- und Treuepflicht ebenso gewusst haben müssen wie von den Folgen, wenn falsch eingesetzte Kurse die Vermögen von Kunden zu Gunsten bevorteilter Kunden schmälerten.

Der Staatsanwalt richtete sich schwergewichtig an den ranghöchsten Angeklagten, dem von insgesamt 165 unkorrekt abgewickelten ausserbörslichen Transaktionen mit "Luftkursen", falschen Kursen und Rückdatierungen deren 97 mit einer Deliktsumme von über 1,5 Millionen Franken vorgeworfen werden. Kundert sprach von einem eigentlichen "System", das sich über vier Jahre hinweg in der Itag Vermögensverwaltung etabliert habe: "Ahnungslos war da keiner. Es galt, die abhanden gekommene Performance wieder herzustellen - koste es, was es wolle."

So habe Pegoraro in 46 Fällen auf den Dokumenten nachträglich den internen Börsenplatz ("Itag VV") durch einen unauffälligen Börsenplatz ersetzt und die Manipulationen vertuscht. Wie seine beiden Kollegen habe auch Chef Pegoraro mit fiktiven Kursen und rückdatierten Aufträgen vorsätzlich gehandelt. Pegoraro habe "mehr als jedes zweite Kompensationsgeschäft deliktisch abgewickelt" und versucht, "die Spuren der Tat zu verwischen". Indem er "mit Ach und Krach" nur in 20 von 97 Fällen unkorrektes Verhalten zugegeben habe, könne er "nicht als geständig bezeichnet werden". Pegoraro habe "keine geringe kriminelle Energie" gezeigt, wenn auch "auf tiefem Niveau". Immerhin, so der Staatsanwalt, habe die Affäre die Anzeigestellerin Itag "viel Geld gekostet und ihr beinahe den Entzug der Effektenhändler-Bewilligung gekostet".

Zwischen sechs Monaten und zwei Jahren

Kritisch ging der Ankläger auch auf die beiden Mitangeklagten ein, attestierte dem geständigen früheren Vizedirektoren aber seine "bewunderswerte Ehrlichkeit", mit der er "reinen Tisch machen" wollte. Dem ehemaligen stellvertretenden Direktoren, der ohne Funktion immer noch in der Itag arbeitet, hielt er zugute, dass er weder sich selbst noch Nahestehende begünstigte und die mit Abstand geringste Deliktsumme zu verantworten hatte. Zur Sprache kamen auch die damaligen Itag-Eigentümer Fritz Schuhmacher und Konrad Annasohn: Sie seien "wohl streng" gewesen; dies habe die Angeklagten aber "nicht berechtigt, zu Machenschaften zu greifen".

Für Pegoraro forderte der Staatsanwalt sodann eine unbedingte Gefängnisstrafe von zwei Jahren. Für den Ex-Vizedirektor, der in der Zwischenzeit wieder ein branchenfremde, schlechter bezahlte Stelle gefunden hat, beantragte Kundert 12 Monate Gefängnis bedingt, für den ehemaligen stellvertretenden Direktoren 6 Monate Gefängnis bedingt, beide auf zwei Jahre Bewährung.

"Staatsanwalt hat jedes Augenmass verloren"

Pegoraros Verteidiger Lorenz Erni griff den Staatsanwalt bezüglich der Strafzumessung massiv an: Er habe dabei "jedes Augenmass verloren" und dabei wohl auf die "Publikation in den Medien" geschielt. Eine frühere Mitarbeiterin der Itag-Vermögensverwaltung, die sich selbst bereichert habe, sei in einem früheren Fall mit 18 Monaten Gefängnis davon gekommen. Selbst wenn das Gericht allen Gedankengängen des Staatsanwalts folge, dürften nicht mehr 14 bis 15 Monate Gefängnis gesprochen werden. Der Verteidiger führte den schon früher erwähnten "enormen Perfomance-Druck" ins Feld, dem Pegoraro nicht gewachsen gewesen war. Dieser habe befürchtet, "wichtige Kunden zu verlieren", und sich "nicht gewagt, zur Schieflage von Depots zu stehen". Deshalb habe sein Klient, der "nicht mit deliktischer Absicht gehandelt" habe, auch eine Deliktsumme von 680'000 Franken anerkannt: "Das ist nicht nur ein marginales Geständnis."

Der Pegoraro-Veteidiger argumentierte auch damit, dass eine Rückdatierung von Transaktionen "richtig" war, weil zu jenem Zeitpunkt "der Entscheid zur Transaktion gefallen" war, auch wenn sie nicht unmittelbar ausgeführt wurde. Dies habe damit zu tun, dass Pegoraro häufig auf Kundenbesuchen im Ausland war, was eine sofortige Umsetzung der Kauf- oder Verkaufsaufträge verunmöglicht habe. Ausserdem sei in der Itag "sehr häufig" das Computer-System ausgestiegen. Im übrigen habe der Itag-Verwaltungsrat unklarerweise erst im Sommer 2003 - nach Auffliegen der Affäre - eine interne Weisung erlassen. Auch habe die externe Revision den früheren Zustand nicht bemängelt. Dass sich Pegoraro im Verlauf der Gerichtsverhandlung in "Widersprüche" (Staatsanwalt) verwickelt habe, liess der Verteidiger nicht gelten. Es habe sich vielmehr um "Versuche zur Annäherung an die Erinnerung" behandelt.

"Machtmensch" Schuhmacher

Nicht in einem vorteilhaften Licht liess Claude Schnüriger, Verteidiger des ex-Vizedirektors, die damaligen Itag-Besitzer Fritz Schuhmacher und Konrad Annasohn erscheinen. So habe Schuhmacher den Trader "vor den Kunden als Dubeli hingestellt". Auch habe "Machtmensch" Schuhmacher seinen Mitarbeiter "zurechtweisen können, dass man sich wie ein Schulbub vorkam". Er sei "sehr dominant" gewesen, obwohl er vom Börsengeschäft nicht viel verstehe. Sein Klient habe sich seinem höchsten Vorgesetzten nicht widersetzen können und unter den Bedingungen im Hause gesundheitlich stark gelitten. Schnüriger beantragte eine Gefängnisstrafe von "höchstens 10 bis 12 Monaten.

Bloss auf zwei Monate Gefängnis bedingt plädierte Anwalt Beat Schmidli für Pegoraros damaligen Stellvertreter. Der Angeklagte habe "im Auftrag von Herrn Pegoraro gehandelt" und "ausschliesslich ihm nicht Nahestehende begünstigt". Bei einer zu strengen Strafe drohe dem 62-Jährigen die Gefahr, dass er seine Stelle in der Itag verliere.

Urteil kommenden Dienstag

In seiner Replik verwahrte sich der Staatsanwalt "in aller Form" gegen die Behauptung, seinen Strafantrag "auf öffentlichen Druck hin" formuliert zu haben. Seine Forderung sei "alles andere als übersetzt".

Schon heute zeichnet sich ab, dass Peter Pegoraro wohl nicht wirklich hinter Gitter muss, auch wenn das Gericht eine unbeingte Gefängnisstrafe ausspräche. Ab neuem Jahr gilt ein revidiertes Strafrecht, das auch bei dieser Höhe einen bedingten Vollzug vorsieht - und dieser wäre durch eine Appellation möglicherweise zu erzielen. Wie weit - was politisch von Bedeutung ist - Pegoraros Ehefrau Sabine von den vorgeworfenen Begünstigungen von Freunden und sehr engen Bekannten wusste, machte der Prozess nicht klar: Die Frage war im Gerichtssaal überhaupt nie ein Thema.

Pegoraro entschuldigt sich

Peter Pegoraro entschuldigte sich in einem Schlusswort bei der Firma Itag, den geschädigten Kunden und auch bei seiner Frau. Die amtierende Baselbieter Regierungsrätin habe mit seinem Fall nichts zu tun gehabt und auch nie etwas davon gewusst. Das Gericht zog sich im Anschluss an die Pläyoders zur Urteilsberatung zurück. Das Urteil soll kommenden Dienstagnachmittag um 14 Uhr gefällt werden.

Zu hitzigen Wortwechseln kam es heute Donnerstag nicht mehr. Der Gerichtssaal war nur mässig beheizt.

Die Anklageschrift im Detail
Auftakt zum Prozess
Diskretion über Schadensregulierung

14. Dezember 2006

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"Welches Interesse hatte Fritz Schuhmacher?"

Das politisch Interessante an diesem Fall ist die Frage, ob die amtierende und die kandidierende Frau Justiz- und Polizeidirektor des Kantons Baselland Teil von wirtschaftskriminellen Machenschaften war oder nicht. Ohne die Personen zu kennen, exklusive über das via die Medien generierte Image, durfte man annehmen, dass die in der Öffentlichkeit verhältnismässig scheu auftretende Frau Minister einen Gatten "vieille et bonne école" haben würde. Daraus konnte abgeleitet werden, dass das ministerielle Amt quasi Teil der Familien-Karriereplanung des Patriarchen war, mit all den negativen Folgen für die dadurch als blosses Instrument enttarnte Polizeidirektoren.

Der Strafprozess brachte nun aber ein völlig anderes Bild an die Oberfläche. Da steht kein Patriarch vor Gericht. Sondern ein Mann, der trotz erdrückender Beweislast stoisch versucht, einen "würdigen" Platz neben der erfolgreichen Gattin zu finden. Der Offenkundiges verzweifelt negiert. Der sich zum Schluss öffentlich bei der Gattin entschuldigt. Summa summarum ein völlig trivialer Fall, wie er in der heutigen Manager-Generation nicht immer, aber immer öfter vorkommt. Was zählt ist Etikette, Cash & Rang - wurscht ist, wie man sie und ihn erlangt und bewahrt. Integrierender Teil von Personen, die so disponiert sind: Verdrängung wird perfekt beherrscht. Realität ist, was man sich als solche wünscht, nicht, was ist.

Die nach diesem Prozess interessierende Frage - falls es überhaupt noch Fragen gibt, die für die Öffentlichkeit interessant bzw. relevant sind - ist: Welches Interesse hatte Fritz Schuhmacher, mit dem Timing von Freistellung und Strafanzeige seines CEO seiner Alt-Kanzlei-Partnerin Pegoraro die Wahl zu sichern? Und ich wäre nicht überrascht, wenn es ganz banal, aufrichtige Sympathie für eine ambitiöse, charmante, fähige junge Dame gewesen wäre.

Patric C. Friedlin
Basel



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