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Entscheid des Presserates
So gehen Sie richtig vor

So ging die Klage aus


© Privatbild © Peter Knechtli, OnlineReports

Unerlaubter Download: "Blick"-Frontseite, beanstandetes Bild


OnlineReports klagt gegen "Blick"

Das Boulevardblatt übernahm ohne Erlaubnis ein Exklusivbild ab Newsportal und publizierte es auf der Frontseite

VON PETER KNECHTLI

Das Basler Newsportal OnlineReports hat gegen das Verlagshaus Ringier Klage eingereicht. Grund: Die Boulevardzeitung "Blick" übernahm von OnlineReports ohne Erlaubnis ein Exklusivfoto und publizierte es auf ihrer Titelseite. Nach Meinung von OnlineReports ist dies ein Verstoss wider das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Das Basler Newsportal OnlineReports.ch hat am Dienstag beim Friedensrichteramt der Stadt Zürich Klage gegen das Verlagshaus Ringier eingereicht. Die Zeitung "Blick" hatte am 21. August 2001 ohne Bewilligung ein Foto von OnlineReports übernommen und im Grossformat auf der Titelseite sowie im Kleinformat auf Seite zwei publiziert. Das Bild zeigt den Baselbieter CVP-Politiker Samuel Wehrli mit seiner Tochter. Er stand damals im Verdacht, sich an seinem Kind vergangen zu haben, wurde aber letzte Woche freigesprochen. Die unerlaubte Übernahme des auf OnlineReports exklusiv publizierten Bildes durch "Blick" verstösst nach Meinung des Klägers wider das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

"Blick" holte das OnlineReports-Bild auf die Festplatte

Es war letzten August, als der Liestaler Untersuchungsrichter beschloss, den "Fall Wehrli" mit Antrag auf Anklageerhebung an die Staatsanwaltschaft zu überweisen. Dies war für "Blick" Anlass, auf das Thema prominent auf der Titelseite einzusteigen. Ebenso prominent wie die Schlagzeile ("Schändete CVP-Politiker seine kleine Tochter?") war das Bild, das "Blick" auf der Frontseite in einer Grösse von 19 x 17 Zentimetern
Ein Newsportal wie OnlineReports ist kein Selbstbedienungsladen.“
abdruckte, und das Wehrli mit seiner jungen Tochter Melissa (Name geändert) zeigt. Zum Schutz seiner Identität ist die Augenpartie des Mädchens mit einem schwarzen Balken abgedeckt. Das Bild enthält keinen Quellenhinweis. Doch: Die Quelle ist ein OnlineReports-Artikel vom 16. April 2000, der bereits mit dem absolut identischen Bild illustriert war. Dieses Bild, das OnlineReports von Samuel Wehrli exklusiv zur Verfügung gestellt worden war, kopierte die "Blick"-Redaktion ab OnlineReports auf ihre Festplatte und bereitete es anschliessend für die Zeitungsproduktion auf.

Eine Erlaubnis für die Verwendung des Bildes ab OnlineReports lag nicht vor. Tags zuvor hatte sich ein "Blick"-Reporter bei OnlineReports erkundigt, wer die Urheberrechte am Bild besitze, worauf er an Samuel Wehrli verwiesen wurde. Doch der Reporter holte weder bei Wehrli das Recht zur Publikation ein noch beschaffte er sich die Erlaubnis, das Bild gleich ab OnlineReports zu kopieren - als wäre das Newsportal ein Gratis-Selbstbedienungsladen.

Bereits ein Verfahren vor dem Presserat

Bereits am 15. Oktober letzten Jahres hatte sich OnlineReports mit einer berufsethisch motivierten Beschwerde an den Schweizer Presserat gewandt, wo sie derzeit noch hängig ist. Der Antrag: Es sei festzustellen, dass die "Blick"-Redaktion mit der nicht autorisierten Übernahme und der Publikation des Wehrli-Bildes aus dem Internet gegen die "Erklärung der Pflichten der Journalistinnen und Journalisten" verstossen habe.

Der Streitfall hat Modellcharakter im Hinblick auf die Bildbeschaffung aus dem Internet. In der Eingabe an den Presserat schrieb OnlineReports dazu: "Weil keine Bildbeschaffung technisch schneller zu schaffen ist als via Interne
Die Verlockung zur
Bild-Piraterie ist im Internet besonders gross.“
t - in Sekundenbruchteilen sind geschützte Bilder auf die Festplatte geladen -, und weil der Download zum Zweck der Weiterverwertung im weltumspannenden Netz kaum kontrollierbar ist, tut sich hier ein immenses Piraterie-Problem auf: Die Verlockung wird besonders gross, sich ohne Autorisierung am Bilder-Fundus im Internet zu bedienen. Das Wehrli-Bild ist ein typisches Beispiel einer solchen Verlockung, der 'Blick' erlegen ist: Angesichts der hohen Brisanz und der starken öffentlichen Beachtung dieses Falles stellt es aus Boulevard-Optik einen hohen journalistisch-illustrativen 'Exklusivitätswert' dar - zumal der angeschuldigte Herr Wehrli das Foto keinen weiteren Journalisten mehr zur Verfügung gestellt hatte."

Offensichtlich war OnlineReports für "Blick" eine attraktive Quelle: Sogar das Pseudonym von Wehrlis Tochter Melissa übernahm er authentisch.

21. Mai 2002




Schweizer Presserat heisst Beschwerde gut:
"Blick"-Bildbeschaffung unlauter


VON PETER KNECHTLI

Die Zeitung "Blick" hat mit unlauterer Methode ein Bild vom Basler Newsportal OnlineReports.ch übernommen. Dies entschied der Schweizer Presserat, der eine Beschwerde von OnlineReports vollumfänglich guthiess.

Im Streitfall geht es um ein Bild des Baselbieter CVP-Politikers Samuel Wehrli und seiner Tochter, das OnlineReports am 16. April 2000 veröffentlichte. Der mittlerweile in erster Instanz von Vorwurf der sexuellen Übergriffe auf seine Tochter freigesprochene Wehrli hatte das Bild OnlineReports ausdrücklich für eine Publikation zur Verfügung gestellt. Am 20. August 2001 fragte ein "Blick"-Journalist bei OnlineReports-Editor Peter Knechtli nach, wer die Urheberrechte an diesem Bild besitze. Knechtli verwies den "Blick"-Journalisten an Wehrli. Doch "Blick" unterliess es, bei Wehrli das Einverständnis zur Veröffentlichung einzuholen, beschaffte sich das Bild per Download ab OnlineReports und publizierte es am 21. August 2001 im Grossformat auf der "Blick"-Frontseite.

Mit dieser Art der Bildbeschaffung - insbesondere der Unterlassung, vor Publikation das Recht zur Veröffentlichung bei Wehrli einzuholen - handelte "Blick" nach Entscheid des Presserates unlauter. Der Presserat stützt sich auf
'Blick' hat medienethisch unlauter gehandelt, sagt der Schweizer Presserat.“
Ziffer 4 der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten": "Sie bedienen sich bei der Beschaffung von Informationen, Tönen, Bildern und Dokumenten keiner unlauteren Methoden. Sie bearbeiten nicht oder lassen nicht Bilder bearbeiten zum Zweck der irreführenden Verfälschung des Originals. Sie begehen kein Plagiat." Zudem argumentierte der Presserat ein mit "zVg" (zur Verfügung gestellt) gekennzeichnetes Bild dürfe nicht ohne weiteres von andern Medien übernommen werden - insbesondere dann nicht, "wenn die Privat- oder Intimsphäre der Abgebildeten betroffen ist".

Der Presserat äusserte sich in seinem Entscheid allein auf der Grundlage der medienethischen Normen, nicht aber zu urheber- oder wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Die grundsätzliche Frage, ob "Blick" berechtigt war, das Bild ohne Erlaubnis per Download ab OnlineReports zu kopieren und zu veröffentlichen - den Bilder-Fundus auf OnlineReports quasi als Gratis-Selbstbedienungsladen zu plündern -, wird gerichtlich geklärt werden: Am 21. Mai reichte OnlineReports Klage gegen das Verlagshaus Ringier ein. Die unerlaubte Übernahme des exklusiv auf OnlineReports publizierten Bildes durch "Blick" verstösst nach Meinung des Klägers gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb.

Foto @ Ruedi Suter / OnlineReports

Presserat Begründung im Wortlaut

12. Juni 2002




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Weitere Regeln Bei der Publikation müssen Sie die korrekte Quelle nennen (Foto OnlineReports.ch), allenfalls den Quellenhinweis mit OnlineReports verlinken.
Guter Ratschlag Versuchen Sie nicht, eine Illustration ohne Erlaubnis zu übernehmen. Dies ist unzulässig und könnte Ihnen Probleme bereiten.
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