Quelle: zvg Preisabsprachen schon in der Zwischenkriegszeit: Vitamin-C-Präparat Redoxon von Roche Der Vitaminskandal war nicht der erste Kartellverstoss Der Basler Pharmakonzern Hoffmann-La Roche hat ein reichhaltiges Know-how in Preisabsprachen VON LUKAS STRAUMANN Wegen illegaler Preisabsprachen im Vitamingeschäft hat jetzt auch die EU-Kommission den Pharmakonzern Roche zu saftigen 670 Millionen Franken Busse verurteilt. In der Schweiz dagegen geht der Basler Multi nach dem Verdikt der Wettbewerbskommission (Weko) straffrei aus. Dabei war das Vitamin-Vergehen Roche keineswegs ein Erstlingsvergehen: Roche hat Erfahrung mit der Bildung von Kartellen. Zwar leitete auch die Wettbewerbskommission eine Untersuchung ein, nachdem Roche und BASF sich im Mai 1999 in einem Vergleich mit dem US-Justizministerium wegen illegaler Marktabsprachen im Vitamingeschäft für schuldig erklärt hatten. Einzige Konsequenz ist jedoch, dass das massgeblich von Roche aufgebaute Vitaminkartell in der Schweiz explizit verboten wurde - was es im Grunde genommen vorher auch schon war. Eine Busse ist laut dem stellvertretenden Weko-Direktor Patrik Ducrey "nicht möglich", da das geltende schweizerische Kartellgesetz Verstösse "nur im Wiederholungsfall mit Sanktionen" ahndet. Preisabsprachen mit IG Farben schon im Jahr 1941 Juristisch zählt für die Beurteilung der Straffreiheit der Vitaminhersteller in der Schweiz einzig der Zeitraum seit Inkrafttreten des Kartellgesetzes Mitte 1996. Historisch gesehen ist das Vitaminkartell der neunziger Jahre allerdings nur die Neuauflage einer wesentlich älteren Praxis der Pharmaindustrie: Bereits 1941 vereinbarte Roche mit der damaligen BASF-Vorläuferfirma IG Farben unter Umgehung der Behörden Preisabsprachen im Vitaminbereich. Mitten im Zweiten Weltkrieg, am 23. April 1941, reiste Professor Heinrich Hörlein, Vorstandsmitglied des IG Farben-Konzerns und deutscher Wehrwirtschaftsführer, nach Basel. Der Nationalsozialist Hörlein verhandelte mit Roche über
Der Passus wurde nicht in den Lizenzvertrag aufgenommen, um eine Überprüfung der Vitaminpreise durch den deutschen Preiskommissar zu vermeiden. Statt dessen verliess sich Roche bei der Absprache mit dem mächtigen deutschen IG Farben-Konzern auf den "Gentlemen-Weg". Wieder sind Roche und BASF im gleichen Boot Pikant aus heutiger Sicht: Mit Roche und dem nach Kriegsende durch die Alliierten zerschlagenen BASF-Vorläuferkonzern IG Farben waren schon am Deal von 1941 die zwei Hauptakteure des jetzt gebüssten Vitaminkartells beteiligt. Von den durch die EU-Kommission verhängten Strafen fällt der höchste Betrag auf Roche mit 462 Mio. Euro (670 Millionen Franken), der zweithöchste auf BASF mit 296 Mio. Euro wegen der Anstifterrolle der beiden Konzerne. In historischer Perspektive war das Vitaminkartell der neunziger Jahre eine Rückbesinnung auf alte Gepflogenheiten. So waren in Europa in der Zeit bis zum Zweiten Weltkrieg Kartelle in der Chemie branchenüblich - und gesetzlich zulässig. Allein Roche war 1938 an acht verschiedenen internationalen Kartellen und Preiskonventionen auf dem Gebiet
Paradebeispiel unter den Chemiekartellen der Zwischenkriegszeit ist aber das seit 1929 unter Anführung von IG Farben errichtete Internationale Farbstoffkartell, dem auch die in der "Basler IG" vereinigten Schweizer Farbstoffproduzenten Ciba, Sandoz und Geigy angehörten. In den dreissiger Jahren kontrollierte das Farbstoffkartell rund zwei Drittel des weltweiten Farbstoffgeschäfts, wovon den Schweizern laut Kartellvertrag eine Verkaufsquote von 17,4 Prozent zustand. Das Farbstoffkartell und verschiedene andere internationale Kartelle wurden nach Beginn des Zweiten Weltkriegs aufgelöst. Dennoch erhob das amerikanische Justizministerium 1942 eine Klage gegen die US-Töchter der Basler IG und andere Farbstoffhersteller, weil sie unerlaubte Absprachen vermutete. Die Klage wurde aus kriegswirtschaftlichen Überlegungen sistiert. Sanktionsmöglichkeiten in der Schweiz erst seit 1996 In der Schweiz wurde das erste Kartellgesetz 1962 erlassen und 1985 revidiert. Bis Mitte der neunziger Jahre konnte die damalige Kartellkommission bloss Empfehlungen treffen, hatte aber keine Sanktionsmöglichkeiten. Dies änderte erst 1996 mit dem neuen Kartellgesetz und der Einsetzung der Wettbewerbskommission. Seit Bekanntwerden des Vitaminkartells wurde eine erneute Revision des Kartellgesetzes in Angriff genommen. Eine vom ehemaligen Zuger SP-Nationalrat Armin Jans eingereichte Motion für eine griffige Bussenregelung im Kartellgesetz überwies der Nationalrat im März 2000 einstimmig. Die soeben durch den Bundesrat verabschiedete Botschaft zur
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der bisher geltende "einmal ist keinmal"-Grundsatz fallengelassen werden soll. Für "besonders schädliche kartellrechtliche Verstösse" - wozu das Vitaminkartell zweifellos zu zählen wäre - sollen nach dem Willen des Bundesrates direkte Sanktionen verhängt werden. Gegen das Kartellrecht verstossende Unternehmen müssen mit Bussen bis in der Höhe von 10 Prozent ihres in der Schweiz erzielten Umsatzes der letzten drei Jahre rechnen - das wären bei Roche immerhin 141 Millionen Franken. Roche-Kader büffeln Ethik-Grundsätze Vorgeschichte
26. November 2001 |
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