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Quelle: uni nova

pic DNA Doppelhelix

Entschlüsselung der genetischen Information: DNA-Doppelhelix


DNA - Der entzauberte Mensch

Die Wissenschaft will den menschlichen Gen-Code knacken - im Volk wächst die Kritik vor der genetischen Überwachung

VON PETER KNECHTLI

Seit Wissenschafter den Gen-Code des Menschen knacken, wächst der Appetit auf die brisanten Daten. Gleichzeitig fürchten immer mehr Menschen die totale Entblössung vor Justizbehörden, Privatunterehmen - und sich selbst. Odilo Guntern, der oberste Schweizer Datenschützer, warnt im Interview mit OnlineReports vor den Risiken eines Missbrauchs.

Immer bei Vollmond schlug der Täter zu. Drei Vergewaltigungen und ein misslungener Versuch schreckten die Region Basel auf. Wochenlang blieb die Verbrechensserie vom Frühling in den Sommer 1995 ungeklärt. Bekannt war einzig, dass es sich beim Verbrecher um "einen Schwarzen" handeln soll.

Da entschloss sich der damalige Staatsanwalt Max Imhof zu einem neuartigen Schritt: Er nahm allen Schwarzhäutigen, die auf das Signalement passten, Blut zum Gen-Test. Durch den Vergleich von Blut- und Spermaspuren hoffte Imhof den Verbrecher zu überführen. Hans Peter Kalbermatten, damals Ermittler in der Gruppe, "Leib, Leben, Sexualdelikte", erinnert sich nur noch an eine "unheimlich grosse Zahl - sicher mehrere hundert" Ueberprüfungen. Schwarze Besucher einer "Black Night" im Kulturtreffpunkt "Kuppel" wurden gleich reihenweise zur Ader gelassen.

"Wir konnten nicht einfach zuschauen, bis die nächste Frau vergewaltigt wird. Wir mussten alle Möglichkeiten ausschöpfen", begründet Kalbermatten, weshalb seine Fachgruppe Basler Quartiere "während den Vollmondphasen nächtelang observierte". Ende Juli konnte der Täter überwältigt werden. Er lauerte, zum nächsten Uebergriff bereit, in einem Gebüsch.

Die damalige "Aktion Luna" machte die Ermittler erstmals mit einem Fahndungswerkzeug der neuen Dimension vertraut, auf das sie heute nicht mehr verzichten möchten. "Rein kriminalistisch" wäre es für Markus Melzl, den Sprecher des Basler Kriminalkommissariats, "verlockend, jedem Neugeborenen gleich bei der Geburt das DNA-Profil zu nehmen".

Hinter dem Kürzel DNA steht der chemische Stoff Desoxyribonukleinsäure, der sich als Molekül in jedem Zellkern des menschlichen Körpers befindet und die Erbsubstanz hütet. Eine kriminologische Analyse dieser Säure, meist aus dem Speichel der Wangenschleimhaut gewonnen, ergibt eine 30stellige Buchstaben- und Zahlenkombination (vgl. Grafik oben), die als "genetischer Fingerabdruck" gilt und als "unverwechselbarer biologischer Code" die menschliche Identität beschreibt.

Ob Speichel, Sperma oder Sekrete, Haar, Hautschuppe oder Zigarettenstummel - mikroskopisch kleine organische Spuren reichen den Analytikern aus, um das genetische Profil eines Menschen zu bestimmen. Grund: Dank der PCR-Methode können winzige Spuren beliebig oft vervielfältigt werden.

Die Methode wird schon weltweit angewendet. Zu den offensivsten Anwenderstaaten im Bereich der Verbrechensbekämfung gehört Grossbritannien, wo die Behörden erstmals eine Massenerfassung von mehreren tausend Männern organisierten, um einen Vergewaltiger zu überführen (vgl. Kasten). In Niedersachsen unterzogen sich letztes Jahr nach dem Sexualverbrechen an der elfjährigen Christina Nytsch 15'000 Männer einem DNA-Test, darunter auch der Mörder, der 75 Tage nach der Tat gefasst wurde.

Auch in der Schweiz hat die kriminologische Gen-Analyse bereits ihre junge Erfolgsgeschichte. So konnten die 78 Knochen, die am 14. Januar 1998 in Kehrichtsäcken am Stauwehr in Spiez gefunden wurden, dem 27jährigen Adulai Djalo aus Guinea-Bissau zugeordnet werden. Dank DNA-Profil fasste die deutsche Polizei letztes Jahr einen Wiederholungstäter, der im Sommer 1995 in Oberglatt eine 26jährige Autofahrerin vergewaltigt hatte. In der Fricktaler Gemeinde Wittnau wurde der Gemeindeammann nur deshalb als Urheber anonymer Belästigungsschreiben entlarvt, weil ein nach einer Gemeinderatssitzung konspirativ konfiszierter Mineralwasser-Pappbecher dieselben Speichelspuren trug wie die Briefmarken der Schmähbriefe. In Herisau überführten Haare an seiner Mütze einen Einbrecher, der die Tat leugnete.

"Gefährliche soziale Ausgrenzung"

Die Revolution der Genetik an der Schwelle des Jahrtausends verändert die Welt wie die Industrialisierung. Sie selektioniert die Erdbevölkerung nicht mehr in Nationalitäten oder Kontinentalangehörige, sondern - software-gesteuert - in Gesunde und Kranke, Konforme und Kriminelle, Begabte und Ungeschickte. Wissenschafter der "Human Genom Organisation" haben sich zum Ziel gesetzt, bis ins Jahr 2005 das gesamte menschliche Genom zu entschlüsseln. 10'000 von insgesamt gegen 100'000 menschlichen Genen sind schon identifiert.

Schon heute lässt die medizinische Gen-Analyse Aussagen zu, die noch vor wenigen Jahren als Propheterie galten und jetzt einen Namen haben: "Präsymptomatische Medizin". Mit dieser Methode schufen Wissenschafter ein Werkzeug, das den Ausbruch von Erbkrankheiten voraussagen kann - und so den Schleier des Schöpfungsgeheimnisses lüftet.

Durch die Entzauberung des menschlichen Organismus könnte das kollektive Wert-Schema aus den Fugen geraten. Bereits knacken Forscher den Schicksalsweg des Lebens im Labor: Die Gen-Analyse verrät ihnen sogar die Veranlagung zu Gewalttätigkeit, Sucht, Fettleibigkeit oder gar Homosexualität. "Das ist eine völlig neue Sichtweise, die ganz gefährliche soziale Ausgrenzungen zur Folge haben können", spricht der Zürcher Molekularbiologe Daniel Ammann aus, was selbst aktiven Gentestern schwant. "Es müssen Gesetze entstehen, die rigorose Schranken setzen, wann die DNA-Analyse zur Anwendung kommen soll."

Wie gnadenlos die Neuen Technik sein kann, erlebte ein 35jähriger Baufachmann ohne stichfestes Alibi im Kanton Zürich, der nach einer Serie von Sexualdelikten an Mädchen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes einen Speicheltest verweigerte und schliesslich auf Geheiss des Bundesgerichts dazu gezwungen wurde: Er wurde der Tat bezichtigt, obschon der Test schliesslich negativ verlief.

Ganz anders die Optik des zuständigen Bülacher Bezirksanwalts Christoph Naef. Nach seiner Meinung ist die Speichel-Analyse im Interesse der Verdächtigten: "Sonst müssten die Ermittler Bekannte und Arbeitgeber aufscheuchen. Die DNA-Analyse ist viel diskreter und aussagekräftiger als alle mündlichen Abklärungen."

Ob für Einzelpersonen-Untersuchung oder Massenscreening - die Labors sind schon heute auf neustem Stand. Die individuelle Untersuchung kostet laut Christian Gehrig, Molekularbiologe im Institut für Rechtsmedizin der Univesität Bern, 650 Franken. Im Fall der noch "sehr seltenen Massenscreenings" wie jenem nach der Kindervergewaltigung in Bülach kam der Test pro Person auf 200 Franken zu stehen. Hautauftraggeber sind Justiz- und Polizeibehörden. Innerhalb von 48 bis 72 Stunden liegen die Analysen vor.

Doch die Technik schreitet rasch voran. Laut Peter Brodmann, Genspezialist im Kantonalen Labor Basel-Stadt, das unter Kantonschemiker André Herrmann im Bereich von Tier- und Lebensmittelanalysen über die Landesgrenzen hinaus methodische Pionierarbeit leistete, steht die DNA-Analyse im nächsten Jahrzehnt vor einem technologischen Entwicklungssprung: Mikro-Biochips analysieren einen Tropfen Blut in kürzester Zeit und liefern gleich Serien-Ergebnisse - beispielsweise, ob eine Veranlagung zu Allergien, Krebs oder Verbrechen besteht.

Das Interesse der Pharma- und Versicherungskonzerne

Was in den Labors der führenden Genetiker an Chancen und Gefahren keimt, ist der Gesellschaft noch kaum bewusst. Sicher aber ist, dass mächtige Interessengruppen weit über die Kriminologie hinaus grosse Hoffnungen in das mit Abstand weitreichendste menschliche Forschungs- und Kontrollwerkzeug setzen.

Pharmakonzerne, die sich ohne Gentechnologie nicht mehr vorstellen lassen, eignen sich schon mal genetische Ressourcen eines ganzen Volkes an (vgl. Kasten über Hoffmann-La Roche). Das Ziel ist es, auf diese Weise bisher unbekannten Krankheits- oder Resistenzgenen auf die Spur zu kommen und die Erkenntnisse bei der Entwicklung neuer Pharmaka einzusetzen.

Auch Versicherungskonzerne sind auf die DNA-Daten scharf, wenn es um den Abschluss einer nicht-obligatorischen Versicherung - beispielwesie einer Lebensversicherung - geht: Sie wollen verhindern, dass Interessenten, die aufgrund einer Genanalyse mehr über eine bevorstehende Erkrankung oder eine geringe Lebenserwartung wissen, noch schnell ein Versicherungsgeschäft abschliessen.

In Haftpflichtfällen kommt die genetische Abklärung genauso zur Anwendung wie beim einwandfreien Nachweis von Vaterschaften oder präsidialer Samenflecken auf blauen Röckchen.

Länder wie China betreiben mit DNA-Daten unter dem Anspruch der "Volksgesundheit" behördliche Eugenik. Im Zentrum stehen vorgeburtliche (pränatale) Untersuchungen, die nach staatlichen Vorgaben über Austragung oder Abtreibung entscheiden. Dies sehr zum Missfallen westlicher Staaten, die durch die Anwendung des abschreckenden Beispiels die Akzeptanz der Technologie gefährdet sehen.

Es ist bester Stoff für Science-fictions: Der Lebensweg eines Menschen - von der Schulbildung über den beruflichen Werdegang bis zur Partnerwahl - wird schon vor der Geburt genetisch vorbestimmt. Die menschliche Identität reduziert sich auf die DNA-Chiffre, die genetische Disposition des Menschen bestimmt seine Stellung in der Gesellschaft. Das Persönlichkeitsrecht ist ausser Kraft, der Datenschutz ausser Kontrolle.

Grosses Missbrauchs-Potential

Wenn die Gen-Analyse zum Nukleus wichtiger Lebensentscheidungen wird, könnte sich ein Missbrauchspotential eröffnen, zu dem sich die früheren Staatsschutzfichen wie Kinderspiele ausnehmen. Odilo Guntern, der oberste Schweizer Datenschützer, geht in einem OnlineReports-Interview davon aus, dass die Risiken im Umgang mit der DNA-Technik "die Menschheit in ihrer bisherigen Form gefährden" können. Alexandre Plassard vom Schweizerischen Arbeitgeberverband hat keine Bedenken: "Zu Panik besteht kein Anlass", wehrt er ab. Bioethik-Konventionen, Verfassungbestimmungen und Gesetzesparagrafen würden verhindern, dass sich die globale Gesellschaft nach Horror-Szenarien entwickelt.

In der Schweiz ist bis Ende März ein "Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen" in der Vernehmlassung, das sich bemüht, die Würde des Menschen über partikulare Dateninteressen zu stellen. Justizminister Arnold Koller beteuert, medizinische Gen-Untersuchungen dürften nur zu prophylaktichen oder therapeutischen Zwecken durchgeführt werden. "In keinem Fall" dürften pränatale Tests darauf abzielen, Eigenschaften des Embryos oder des Fötus, welche die Gesundheit nicht beeinträchtigen, zu ermitteln".

Diese Meinung vertritt auch Alexandre Plassard, der als Arbeitgeber-Vertreter der Expertenkommission angehörte. Entschieden widerspricht er dem Vorwurf, die Patrons seien aus Gründen der Personalentwicklung insgeheim scharf auf die DNA-Risikoprofile ihrer Mitarbeiter und Stellenbewerber: "Es ist nicht die Aufgabe der Arbeitgeber, DNA-Daten zu sammeln. Auch erhalten sie keine Kenntnis von der genetischen Veranlagung. Dies wäre ein Verstoss gegen das geplante Gesetz."

Dass der Gesetzesentwurf dennoch Untersuchungen "im Arbeitsbereich" regelt, erklärt Plassard mit zwei Ausnahmeregelungen, beide "zum Schutz des Arbeitnehmers": Im Falle von Risikoberufen - Piloten, Benzintank-Camionneure, Postauto-Chaffeure, Dachdecker, Kranführer - und zum Schutz ihrer Gesundheit an sensiblen Arbeitsplätzen, so beispielsweise Tätigkeiten mit gefährlichen Substanzen in der Chemieindustrie oder mit Strahlenbelastung verbundene Forschungstätigkeiten. Denn in 80 bis 90 Prozent der Berufsunfälle sehen Experten "nicht technische Fehler" als Ursache, "sondern Faktoren, die dem Menschen zugerechnet werden müssen".

Auch der Datenschutz ist laut Plassard durch die geltenden Bestimmungen und das Berufsgeheimnis des analysierenden Arbeitsarztes vollkommen gewährleistet: "Die Arbeitgeber wollen nur wissen, ob der Arbeitnehmer gesundheitlich für die Stelle geeignet ist." Schon heute müssten sich von der SUVA definierte Risikoberufsleute testen lassen. Ueberdies, so Plassard, "testet der Arbeitsmediziner nicht die ganze Palette, sondern nur das, was für die Erfüllung der Arbeit erforderlich ist".

Für unzulässig hält Experte Plassard auch die Annahme, DNA-Daten liessen Arbeitgeber besser abschätzen, ob sich eine Investition in eine teuere Mitarbeiter-Ausbildung oder in eine Beförderung auszahle: "Es ist für Arbeitgeber überhaupt nicht relevant, wie eine Person in zehn Jahren aussieht. Entscheidend ist, was der Arbeitnehmer heute bringt."

Recht auf Nichtwissen

Mit dem Gesetzesentwurf gar nichts anfangen kann dagegen die grüne Basler Nationalrätin Margrith von Felten: "Das ist das Ende der persönlichen Freiheit. Das Gesetz läuft unter dem Aspekt der Freiwilligkeit, dabei ist die totale Entmündigung." Die Politikerin findet den Gedanken "unerträglich", dass Menschen durch die DNA-Analyse gegen ihren Willen ihr künftiges gesundheitliches Schicksal erfahren: "Es ist für eine Person eine krasse Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit, wenn sie erfährt, dass sie an Krebs erkranken wird." Das Mitglied der nationalrätlichen Rechtskommission postuliert denn auch ein "Recht auf Nichtwissen".

Juristin von Felten: "Meine Horror-Vision ist nicht mehr das Diktat eines Regimes, sondern die Gefahr, aufgrund einer genetischen Analyse ein Leben lang als Belastung für die Allgemeinheit zu gelten."

Die Gentech-Gegnerin sieht in den gesetzlich geplanten Beratungsstellung blosse Zentren der "Akzeptanz-Beschaffung". Eine Genanalyse will sie nur "bei begründetem Verdacht auf eine Erbkrankheit" zulassen. Ansonsten fordert sie generelle Verbote von Gen-Datenbanken bei Justiz- und Asylbehörden, Versicherungen und in der Arbeitsmedizin. Ebenso sollen kriminalistische Reihenuntersuchungen verboten werden.

Dieser Standpunkt widerspricht den Interessen der Justizbehörden diametral. Ende Januar schlug eine Expertenkommission den Aufbau einer zentralen DNA-Datenbank mit jährlich rund 10'000 Profilen "erkennungsdienstlich behandelter Personen" vor. Dazu zählen laut Falco Galli, Sprecher des Bundesamtes für Polizeiwesen, zwar "keine Zeugen", aber Kleinsttäter. Die Experten schlagen vor, einen "möglichst grossen Personenkreis" zu erfassen. Das Kalkül der Strafverfolger: Jeder Schwerverbrecher war schon Kleinkrimineller, folglich müsse die Erfassung tief ansetzen.

Dank der Datenbank sollen wöchentlich 30 bis 50 Uebereinstimmungen ("Hits") zwischen Tatortspur und DNA-Profil eines Verdächtigen festgestellt werden. Die Experten sehen "dringenden Handlungsbedarf": Bis die gesetzliche Grundlage geschaffen ist, soll die Datenbank während einer Uebergangsfrist auf Verordnungsbasis betrieben werden können.

Den Datenschutz (vgl. Interview mit Odilo Guntern) halten die Experten nicht für überaus problemaltisch, zumal "auch eine Vertreterin des Datenschutzbeauftragten in der Kommission mitgewirkt hat" (Galli): Es würden anders als bei medizinisch-genetischen Untersuchungen "nur Profile ohne Rückschluss auf irgendwelche Veranlagungen oder Vererbungen erhoben". Wird ein Angeklagter freigesprochen, beteuert der Berner Rechtsmediziner Christian Gehrig, "wird er in der Datenbank gelöscht".

Am 23. April wird die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren an ihrer Frühlingsversammlung über das weitere Vorgehen entscheiden.

Ob die Gen-Datenbank allerdings dereinst halten wird, was ihre Promotoren heute versprechen, scheint zumindest fraglich. Im Fall der Basler Vergewaltigungsserie verriet sich der Täter selbst, die Polizei hatte ihn zuvor nicht bemerkt: Er sprang aus einem Gebüsch, als sich ihm zufällig ein Streifenwagen näherte. Er war auch nicht "Schwarzer", sondern Maghrebiner.


Roche kauft Erbgut der Wikinger-Nachfahren

Geografisch abgeschlossene Populationen wecken das besondere Interesse der Pharmakonzerne: Hoffmann-La Roche kauft sich für gegen 300 Millionen Franken in den Erbschatz der isländischen Bevölkerung ein.

Das Ziel des Basler Pharmakonzerns ist es, über Generationen zurück Informationen über zwölf Krankheiten zu beschaffen. Um welche Krankheiten es sich handelt, gibt Roche offiziell nicht preis. Sicher aber sind es Gebiete, auf denen Roche forscht und auf denen sie führend Präparate anbieten will. Nach bisherigen Informationen zählen Alzheimer, Diabetes, Depression, Schizophrenie und Herz-Kreislauf-Krankheiten dazu.

Die 270'000 Bewohner von Island sind für Genforscher auf der Suche nach Krankheitsgenen von unschätzbarem Wert: Die Isländer, die vor 1'200 Jahren von Norwegen aus die Insel besiedelten, sind selbst leidenschaftliche Protokollierer von Stammbäumen und Gesundheitsdaten. Die Aufzeichnungen über Geburt, Tod, Todesursachen und verwandtschaftliche Beziehungen reichen auf gegen tausend Jahre zurück.

Bei ersten Totalausverkauf in der Geschichte der Humangenetik spielt die isländische Firma "deCode" eine zentrale Rolle. Mit Risikokapital baute der isländische Medizinprofessor Kari Stefansson vor drei Jahren die Genforschungsfirma auf. Heute zählt das Unternehmen über 200 Mitarbeiter und den Basler Pharmamulti zu ihren Kunden.

Damit "deCode" die homogene Erbsubstanz der Isländer entschlüsseln darf, war eigens ein "Gesetz für eine zentrale Datenbank im Gesundheitswesen" erforderlich. Mit 37 zu 20 Stimmen billigte das Parlament die Gesetzesvorlage am 17. Dezember.

Doch auf die anfängliche Euphorie folgten vermehrt kritische Einwände gegen die gesetzlich verbriefe exklusive Vermarktung des isländischen Gen-Schatzes durch eine private Firma. Mittlerweile beginnt sich internationaler Protest auf Mailinglisten im Internet zu regen, selbst isländische Aerzte unterschrieben eine Petition. Protestbriefe aus der ganzen Welt trafen am Sitz der Regierung ein. Pikant: Im Verwaltungsrat der "ceCode" sass auch die frühere isländische Präsidentin Vigdis Finnbogadottir. Am 18. November, kurz vor der Verabschiedung der Gesetzesvorlage durch das Parlament, trat sie wegen Interessenkollision diskret zurück.

Auch in der Schweiz führte die genealogische Datenbank zu Reaktionen: Die grüne Basler Nationalrätin Margrith von Felten forderte in einer Interpellation den Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit Island. Die Vermarktung der Gene eines ganzen Volkes durch eine Privatfirma, so die Juristin, sei "ein Verstoss gegen die universell geltenden Menschenrechte in einem bisher unvorstellbaren Ausmass".

Die Isländer dagegen sehen auch die Vorteile: Roche soll ihnen versprochen haben, die auf der Grundlage ihrer Gene entwickelten Medikamente gratis abzugeben.



Zitat

"Die molekulare Medizin wird die in sie gesetzten Erwartungen nur erfüllen können, wenn man den einzelnen Menschen mit seinen individuellen Bedürfnissen und Nöten und nicht sein mit naturwissenschaftlichen Methoden besser definierbares Problem ins Zentrum der Aufmerksamkeit stellen wird."

(Aus dem Begleitbericht zum Vorentwurf für ein Bundesgesetz
über genetische Untersuchungen beim Menschen)



Die Zahlen der Gen-Detektive

Beispiel für eine kriminologische Identifikation: Wenn die Buchstaben-Zahlen-Kombination einer biologischen Tatortspur mit jener einer bekannten Person übereinstimmt: 

Tatortspur (XY=männlich):
XY-34-68-1012-33-46-89-1516-45-33-88-911-1212

Person A:
XY-34-68-1012-33-46-89-1516-45-33-88-911-1212

Person B (XX=weiblich):
XX-34-77-1212-33-44-46-79-1212-33-66-99-78

Person A passt zur Tatortspur, Person B ist als Spurenverursacher mit Sicherheit ausgeschlossen. Die Justizbehörden erfahren aus den Rechtsmedizinischen Instituten also nur Zahlen, keine medizinischen Befunde über Symptome oder Veranlagungen.

Quelle: Bundesamt für Polizeiwesen





Fordert eine demokratische Auseinandersetzung: Datenschützer Odilo Guntern


"Risiken können Menschheit in ihrer bisherigen Form gefährden"

Interview mit dem eidgenössischen Datenschutz-Beauftragten Odilo Guntern

OnlineReports: Stossen Datenschutz-Beauftragte im Zusammenhang mit DNA-Analysen nicht an die Grenze ihrer Möglichkeiten?

Odilo Guntern: Dieses Problem hat nicht nur mit dem Datenschutz zu tun, es betrifft auch die Personen, die mit der Gesetzgebung beauftragt sind. In all unseren Tätigkeitsgebieten wäre es natürlich am besten, wenn wir Fachleute und mehr Mittel hätten, um den Dingen auf den Grund zu gehen. Die beiden Mitarbeiter, die sich mit diesem Thema beschäftigen, haben die Kenntnisse, um die Risiken von genetischen Untersuchungen erfassen zu können. Zeitlich beschäftigen wir uns mit diesem Thema nicht mehr als mit irgendeinem anderen, da die konkreten Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen noch relativ gering sind. Was jedoch die Tragweite betrifft oder mögliche Gefahren für die Persönlichkeit der Betroffenen, so hat dieses Gebiet einen besonderen Stellenwert, und wir verfolgen aufmerksam die Entwicklungen in den verschiedenen Bereichen, und zwar im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs im Anschluss an das Inkrafttreten von Artikel 24novies der Bundesverfassung oder mit der Forderung von internationalen und kantonalen Polizeikreisen nach DNA-Datenbanken wie auch die Empfehlungen und Zusatzprotokolle, die gegenwärtig im Europarat erarbeitet oder revidiert werden.

OnlineReports: Für wie zuverlässig halten Sie das Werkzeug der DNA-Analyse bezüglich Verwechslungsgefahr?

Guntern: Was die Genauigkeit betrifft, so ist die DNA-Analyse bis jetzt das sicherste Identifikationsmittel - mögliche Ausnahme sind eineiige Zwillinge -, sofern die Qualität der Probe ausreichend ist.

OnlineReports: Experten, die selbst DNA-Analysen vornehmen, berichteten, bei dieser immer breiteren Anwendung von Gen-Analysen im Humanbereich sein Datenschutz gar nicht mehr möglich. Es sei ein Leichtes, Daten vor der Löschung auf eine andere Festplatte zu kopieren. Was sagen Sie dazu?

Guntern: Diese Frage wirft ein Problem auf, das nicht nur DNA-Analysen betrifft, sondern alle Bereiche, in denen mit Elektronik oder Informatik gearbeitet wird. Natürlich kann ein Missbrauch, wie er angesprochen ist, immer vorkommen, aber es ist im Interesse der für die Datensammlung verantwortlichen Person, dass die Prinzipien des Persönlichkeitsschutzes und des guten Glaubens geachtet werden. Man muss auch sehen, dass die Bürgerinnen und Bürger immer mehr sensibilisiert und sich ihrer Rechte bewusst werden. Sie werden dadurch wachsamer und machen ihre Rechte vermehrt geltend. Bürgerinnen und Bürger, Konsumentinnen und Konsumenten können hier eine entscheidende Rolle spielen.

OnlineReports: Die grüne Nationalrätin Margrith von Felten verlangt im Zusammenhang mit medizinischen DNA-Analysen auch den Schutz des Menschen vor sich selbst, das Recht auf Nichtwissen eines bevorstehenden Krankheitsausbruchs. Kann der Datenschutzbeauftrage diesen Schutz sicherstellen?

Guntern: Es ist nicht allein am Datenschutzbeauftragten, diesen Schutz sicherzustellen, sondern an allen Akteuren aus Politik, Ethik, Wirtschaft und Gesellschaft, und vor allem an der betroffenen Person, da sie dieses Recht geltend machen muss. Das Recht auf Nichtwissen findet in der Medizin schon seit einigen Jahren breite Anerkennung, bespielsweise in den Texten des Europarates zu diesem Thema, im Europäischen Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin. In der Schweiz sind die Weisungen der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMV) zu nennen oder der Vorentwurf des Bundesgesetzes über gentechnische Untersuchungen beim Menschen, welches vorsieht, dass dieses Recht auch bei genetischen Beratungen gewahrt werden kann.

OnlineReports: Wo sehen Sie den grösseren Handlungsbedarf bezüglich Datenschutz - beim Aufbau der polizeilichen Datenbank oder im Bereich der Humanmedizin?

Guntern: Ich kann hier keine Prioritätenordnung festlegen. Eine DNA-Datenbank ist an sich nicht das Hauptproblem, denn sie enthält nur eine Reihe von Ziffern, mit denen sich die aus nichtkodierten DNA gewonnenen Identifikationskriterien kodieren lassen. Der Kreis der Personen, deren Daten gesammelt werden, muss zudem genau definiert und begrenzt sein, und die Kriterien der Datenbearbeitung müssen festgelegt werden wie bei jedem anderen elektronischen Datenverarbeitungssystem. Da die Gesellschaft die Wahl hat, muss eine demokratische Auseinandersetzung mit diesem Thema stattfinden. Daher kommt auch die Notwendigkeit, eine rechtliche Grundlage in einem formellen Gesetz zu schaffen. Sehr viel heikler ist hingegen die Frage der Aufbewahrung von Proben unter dem Vorwand, sie würden bei allfälligen technischen Entwicklungen wieder benötigt. Hier ist die Gefahr, dass die Daten nicht mehr kontrolliert werden können, grösser.

OnlineReports: Welshalb?

Guntern: Im Gegensatz zu einer DNA-Datenbank, von der nur ein Teil der Bevölkerung betroffen sein wird, betrifft die Humanmedizin uns alle. Sie kann unser tägliches Leben entscheidend beeinflussen, unsere Lebensweise, die Fortpflanzung, familiäre Beziehungen, Gesundheit, Forschung, Arbeit, Versicherungen. Mit dem ganzen Bereich der Prognosetests - sie sind nicht zu verwechseln mit präsymptomatischen Vorsorgeuntersuchungen in Fällen, bei denen man mit einiger Gewissheit davon ausgehen kann, dass die Krankheit sich manifestieren wird - muss mit grösster Vorsicht umgegangen werden. Einen leichten Vorgeschmack der möglichen Missbräuche haben wir schon beim HI-Virus bekommen. Die Risiken gehen übrigens weit über den Schutz des Individuums hinaus: Diskriminierung, Eugenik und mittelfristig auch Manipulation können die Menschheit in ihrer bisherigen Form gefährden.

24. März 1999

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© by Peter Knechtli