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"Sofortigen und erheblichen Liquiditätsbedarf": Stellungnahme des Crossair-Verwaltungsrates


Crossair: Einsprache gegen Befreiung der Banken von der Angebotspflicht

Kleinaktionär wehrt sich bei der Eidgenössischen Bankenkommission gegen den Crossair-Deal der Banken

VON PETER KNECHTLI

Ein Kleinaktionär der Crossair wehrt sich gegen den Banken-Deal: Laut Informationen von OnlineReports ist bei der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) fristgerecht Einsprache gegen die Befreiung von der Angebotspflicht der Banken UBS und CS durch die Übernahmekommission eingereicht worden.

Im Gefolge des Swissair-Groundings vom 2. Oktober hatten im Oktober die Grossbanken UBS und Credit Suisse durch die beiden Treuhänder Hans Nater und Laurent Killias das bis dahin von SAirLines gehaltene Paket von 70,35 Prozent der Crossair Aktien übernommen. Weil die Stimmrechtsanteile der beiden Grossbanken den Grenzwert von 33 1/3 Prozent überschritten - die UBS hält 35,88 Prozent, die CS 34,47 Prozent -, hätten sie den Inhabern von Namensaktien und Genussscheinen der Crossair ein öffentliches Kaufangebot unterbreiten sollen.

70-Prozent-Paket "nur vorübergehend"

Auf Gesuch der beiden Banken und ihrer Treuhänder hin beschloss die Schweizerische Übernahmekommission in ihrer Empfehlung von 7. November, die Käufer des 70-Prozent-Pakets ausnahmsweise von der Angebotspflicht zu befreien, da der Erwerb "zu Sanierungszwecken" und "nur vorübergehend" erfolge. Dies unter den Auflagen, dass

das unterbreitete Sanierungskonzept umgesetzt wird, so insbesondere die Gesuchsteller sich wie angekündigt mit 350 Millionen Franken an der vorgesehenen Kapitalerhöhung der Crossair beteiligen,

die Grenzwertüberschreitung der Gesuchsteller nicht länger als bis zum 28. Februar 2002 dauert, und

die Gesuchsteller die Übernahmekommission über alle wesentlichen Änderungen, die den Inhalt und die Umsetzung des Projekts "Phoenix Plus" betreffen, zu informieren haben.

Auch der Crossair-Verwaltungsrat unterstützte die Befreiung von der Angebotspflicht "vollumfänglich". Er begründete dies in einer ganzseitigen Zeitungsanzeige mit der im Gefolge der "Ereignisse rund um die Swissair-Gruppe" auch bei Crossair entstandenen "angespannten Liquiditätslage". Aufgrund der damals zu erwartenden Nachlassgesuche habe der Verwaltungsrat von einem "sofortigen und erheblichen Liquiditätsbedarf" ausgehen müssen. Durch die Übernahme der SAilines-Aktien durch die Banken sei Gewährleistung geboten worden, "dass die Crossair bis zu einem gewissen Grad aus den Turbulenzen heraus gehalten werden konnte".

"Befreiung war nicht gerechtfertigt"

Gegen die im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 12. November publizierte und von der Bankenkommission geschützte Empfehlung der Übernahmekommission hat jetzt ein Crossair-Kleinaktionär fristgerecht innert zehn Börsentagen Einsprache bei der Bankenkommission erhoben. Dies bestätigte EBK-Sprecherin Tanja Kocher
Der Einsprache-Entscheid kann auch nach der GV vom 6. Dezember fallen.“
gegenüber OnlineReports. Begründung: Die Ausnahmeregelung sei "ungerechtfertigterweise" erfolgt.

Laut Tanja Kocher eröffnet die Übernahmekammer der EBK jetzt ein Verfahren "und entscheidet so schnell wie möglich". Über den zeitlichen Horizont könne sie nichts sagen. Auf die Frage, ob der Entscheid noch vor der geplanten ausserordentlichen Crossair-Generalversammlung vom 6. Dezember stattfinde, sagte Tanja Kocher: "Nicht der 6. Dezember ist zwingend und bindend, sondern ein sauberes Verfahren." Die Verwaltungsverfügung könne allerdings innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht letztinstanzlich angefochten werden.

Generalversammlung ist nicht in Frage gestellt

"Die Einsprache ist bei uns kein Thema", sagte Crossair-Sprecher Markus Baumgartner gegenüber OnlineReports. "Die Generalversammlung ist nicht tangiert, weil die Banken mit über 70 Prozent schon eine klare Mehrheitsbeteiligung haben." Nach der Kapitalerhöhung beträgt das Aktienkapital 3,1 Milliarden Franken (heute 300 Millionen); daran sind die UBS zu 9,9 Prozent, die CS zu 9,6 Prozent, das Publikum zu 3,9 Prozent, der Bund zu 19,2 Prozent, die Kantone und Städte zu 14,4 Prozent, die Wirtschaft zu 42,9 Prozent und die Crossair selbst zu 0,1 Prozent beteiligt.


ECHO
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"Was soll Moritz Suter am 6. Dezember tun?"

Sich ein Beispiel an Charles De Gaulle nehmen.

1. Die GV eröffnen und nach der Begrüssung beantragen, die Traktanden Décharge des Verwaltungsrates und Kapitalerhöhung vorwegnehmen und die Ablehnung der Kapitalerhöhung beantragen. Erklären, dass sich der Crossair-Verwaltungsrat vor der Kooperationserklärung mit dem Konsortium von Herrn Rainer Gut in zweierlei Hinsicht im Irrtum befunden habe:
- Es wurden gewichtige juristische und finanzielle Risiken fahrlässig oder gar vorsätzlich falsch dargestellt, und diese zeigen sich heute als so schwerwiegend, dass die Crossair mit grosser Wahrscheinlichkeit durch paulianische Anfechtungen und Durchgriffe auf nationaler und internationaler Rechtsebene in den Konkurs der Swissair hinein gezogen würde, und dies kaum überleben würde.
- Es wurde stillschweigend Kooperation und Kommunikation vereinbart. Heute geht es für jedermann sichtbar um einen unfriendly take over.

2. Sofern die Kapitalerhöhung angenommen wird, ohne dies vorher angekündigt zu haben, den Rücktritt als Verwaltungsratspräsident erklären, einen Tagespräsidenten wählen und ohne sich zu verabschieden im Automobil Richtung Collombey-les-deux-églises oder sonst wohin loszufahren und mindestens sechs Monate nichts mehr von sich hören lassen. Sollte indessen die Kapitalerhöhung abgelehnt werden, die Versammlung wie vorher sorgfältig geplant abwickeln und ein ebenso sorgfältiges Communiqué verteilen und vier Wochen Weihnachtsferien nehmen.

Hans-Jakob Tobler
Therwil BL

27. November 2001

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