Zusammenfassung des KPMG-Gutachtens

1. EXECUTIVE SUMMARY

Basel, 17.Oktober 1997 B. Ruh/W. Bloch/sp

Hans Gilgen optima Werke, Oberwil Optima Werke AG, Münchenstein

Sehr geehrter Herr Wagner

Als langjähriger Rechtskonsulent von Herrn Hans Gilgen haben Sie uns gebeten, im Namen und auf Rechnung von Herrn Hans Gilgen, die Buchführung und Rechnungslegung der beiden obenerwähnten Unternehmen zu überprüfen. Damit sollen die Basisdaten für die Beurteilung erbrechtlicher Ueberlegungen und Nachfolgelösungen erhoben werden. Ueber die Ergebnisse und Feststellungen unserer Ueberprüfung erstatten wir das nachfolgende Exposé. Die wesentlichsten Feststellungen können wie folgt zusammengefasst werden:

Herr Hans Gilgen optima Werke

° die Rechnungslegung bzw. die Jahresabschlüsse sind durch willkürliche Nachtrags- und Abschlussbuchungen durch die Treuhandstelle verfälscht;

° die Steuererklarungen der Perioden 1995/96 und 1996/97 sind infolge unrichtiger Grundlagen falsch. Betragsmässige Erhebungen und Schadensbezifferung haben wir im Rahmen dieser Arbeit nicht durchgeführt;

° im formellen Bereich der Auftragsdurchführung der Treuhandstelle bestehen erhebliche Mängel;

° es sind derzeit Liquiditätsprobleme erkennbar, die auch im Zusarrimenhang mit dem Verhalten der kreditgebenden Bank (BLKB) zu sehen sind;

° die Mehrwertsteuersituation ist zu bereinigen und das Guthaben einzufordern.

 

Optima Werke AG

° die Ausführungen bezüglich Buchführung und Rechnungslegung usw. innerhalb der Einzelfirma gelten analog;

° die Aktiengesellschaft wurde seit 1992 durch verdeckte Zuschüsse der Einzelfirma saniert;

° die Aktiengesellschaft ist seit 1992 betriebswirtschaftlich nicht lebensfähig bzw. bereits im Jahre 1993 überschuldet; entsprechende Hinweise sind in den uns vorliegenden Revisionsstellenberichten nicht angebracht;

° die Mehrwertsteuersituation ist zu bereinigen;

° samtliche Steuererklärungen sind seit 1992 falsch.

 

Hans Gilgen

° die eingereichte Steuerdeklaration 1995/96 ist falsch;

° die ausgefertigte Steuerdeklaration 1997/98 ist falsch und darf in dieser Form nicht eingereicht werden.

 

Wir erstatten dieses Exposé nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der eingesehenen Unterlagen und zusätzlich erhaltenen Auskünften. Für die massgebliche Unterstützung durch die Geschäftsleitung bei der Durchführung unseres Auftrages danken wir bestens.

Die Grundlagen für die Ausführungen innerhalb unseres Exposés sind in den Arbeitspapieren enthalten und stehen jederzeit zur Einsichtnahme oder Herausgabe (Kopien) bereit.

Für eine Besprechung dieses Exposés oder für allfallige zusätzliche Abklärungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

KPMG Fides Peat B. Ruh ppa. W. Bloch

 

Stellungnahme der BTG vom 2. November

Reine Parteimeinung

Die Einzelfirma Hans Gilgen, Optima-Werke und die Hans Gilgen gehörende Optima Werke AG erheben in der SonntagsZeitung (siehe Beilage) schwere Vorwürfe gegen uns (Verfälschung der Jahresabschlüsse und falsche Steuererklärungen). Dabei stellen sie auf ein Exposé der KPMG ab, welches durch einen beigezogenen Anwalt in Auftrag gegeben wurde. Gleichzeitig wird gegenüber der BIG eine absolut willkürliche Schadenersatzforderung von 5,927 Mio Franken geltend gemacht. Gilgen ist übrigens seit über 30 Jahren Kunde bei uns - offensichtlich war er über Jahrzehnte mit unseren Dienstleistungen zufrieden.

Zu den unqualifizierten, unsachlichen und unwahren Vorwürfen bzw. dem Rundumschlag des Unternehmers Hans Gilgen sowie seiner zugezogenen Berater nehmen wir wie folgt Stellung:

1. Die Buchhaltung wurde nicht von der BIG, sondern vom Sohn des Inhabers geführt. Die BTG half lediglich bei den Abschlussarbeiten am Domizil der Gesellschaft.

2. Der Unternehmer Hans Gilgen kämpft seit Jahren gegen laufende Umsatzverluste sowie gegen den Rechtsstaat. Ein durch das Bundesgericht erhobenes Betriebsverbot in Oberwil liess ihn lange Zeit unberührt und kostete ihn wesentliche Substanz. Weitere unternehmerische Fehlentscheide kamen hinzu.

3. Ein Neubau in Münchenstein brachte ihn in zusätzliche Schwierigkeiten. Ein grosser Teil des Gebäudes konnte vermietet werden, den Rest mietete seine Einzelfirma und bezahlte an die AG dafür eine Marktmiete, welche nun plötzlich in ,,verdeckte Zuschüsse" gewandelt werden.

4. Beim erwähnten ,,Gutachten" handelt es sich um ein reines Parteiexposé. Wir wurden zu keinem Zeitpunkt weder schriftlich noch mündlich eingeladen, zu einzelnen Positionen Stellung zu beziehen. Auch sind wesentliche, sehr aussagekräftige Unterlagen über diese Unternehmen bei uns. Sie wurden nicht angefordert. Die KPMG erstellte ihr Exposé somit aufgrund unvollständiger Unterlagen. Zusätzlich lehnte sie sich ausschliesslich an Aussagen des Unternehmers an.

5. In den Jahren 1995 und 1996 führten die Umsatzverluste zwangsläufig zu erheblichen Liquiditätsproblemen, weshalb Sanierungsmassnahmen angezeigt waren. Zu diesem Zweck wurde die Luder Management AG zugezogen. In einer Analyse kamen Gilgen, die Bank, Luder und die BIG zur einhelligen Meinung, dass das Unternehmen in dieser Form nicht lebensfähig ist. Deshalb wurden erfolgsversprechende Sanierungsmassnahmen in Abstimmung mit Gilgen, Bank, Luder und BTG in die Wege geleitet.

6. Die Behauptung, dass die Immobilienfirma längst überschuldet gewesen sei ist eine einseitige Betrachtungsweise, denn a) müssten aus heutiger Sicht viele Unternehmen ihre Bilanz deponieren, wenn der Liquidationswert von Aktiven eingesetzt würde, b) war die involvierte Bank während Jahren alleinige Gläubigerin und kannte die Situation kompetent und c) entsprach die der Einzelfirma belastete Miete den gegebenen Marktverhältnissen. Liquiditätsprobleme führten zu Schwierigkeiten bei den Mietzahlungen.

7. Zur Verhinderung einer zusätzlichen Verschuldung bzw. zur Sicherung einer erfolgreichen Sanierung wurde die Liegenschaft verkauft. Dabei blieb auch die Optima Werke AG von den hinlänglich bekannten, gesunkenen Immobilien-Preisen nicht verschont.

8. Für den übrigen Teil des Geschäftes konnte nach schwieriger und intensiver Suche ein Unternehmen gefunden werden, welches bereit gewesen war, Aktiven und Mitarbeiter zu übernehmen und einen Goodwill zu bezahlen. Gilgen erhielt durch ein faires Angebot der Bank und den potentiellen Investor die Möglichkeit, den Verlust zu minimieren. Auf dieses Angebot wurde seitens Gilgen bis heute keine Stellung bezogen.

9. Eher als Kompliment betrachten wir jedoch den Vorwurf der Steueroptimierung (nicht zu verwechseln mit Steuerfälschung bzw. -hinterziehung), denn gerade dies dürfen unsere Kunden wohl von uns erwarten.

10. Es kann uns kaum ernsthaft vorgeworfen werden, wenn in einer Sanierung mit der kreditgebenden Bank zusammengearbeitet wird. Gerade dies ist absolute Notwendigkeit für das Gelingen von Sanierungen, was der ins Visier genommene Urs Baumann seit Jahren beweist. Die von Gerichten übertragenen Mandate an Baumann sprechen in dieser Beziehung eine deutliche Sprache.

Folgen Aufgrund der perfiden Anschuldigungen werden die BTG und deren Geschäftsführer Baumann die ihr angemessen erscheinenden Schritte unternehmen. Der durch den leichtfertigen und leichtsinnigen Gang in Publizität angestrebte Schaden kann nicht bestritten werden. Die Unterstellung, dass BIG und in Sanierung involvierte Banken gemeinsame Sache zum Nachteil der Betroffenen machen, ist ungeheuerlich. Das KPMG-Fazit: Die Befähigung der BTG müsse im vorliegenden Fall angezweifelt werden, zeugt von schierer Inkompetenz des Exposé-Verfassers.

Zum Schluss Die BTG verfügt über einen sehr treuen Kundenstamm, dank dem wir heute in der Lage sind, erfolgreich auf dem Markt zu bestehen. Dafür danken wir Ihnen, sind wir doch überzeugt, uns nach bestem Wissen und Gewissen für Sie einzusetzen.

Trotz allem bedauern wir das Vorkommnis, haben wir doch während mehrerer Monate alle Kräfte daran gesetzt, dem angeschlagenen Unternehmen zu helfen. Gegen die Uneinsichtigkeit eines Unternehmers ist jedoch kein Kraut gewachsen.

Mit freundlichen Grüssen BTG-TREUHAND Urs Baumann, Geschäftsführer