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"Ausgerechnet im Stadtzentrum": Samstags-Kundgung Anti WEF-Demo

Junge SVP will Demo-Recht in der Basler City einschränken

Forderung der Petition stösst auch im bürgerlichen Lager auf Ablehnung

VON PETER KNECHTLI

Die Junge SVP Basel-Stadt lanciert eine Petition "für eine friedliche Innenstadt": Sie fordert, dass "an Samstagen, vor Feiertagen und zur Weihnachtszeit keine Demonstrationen mehr in der Innenstadt durchgeführt werden".

Begründung: "Immer häufiger" komme es an Samstagen in der City zu Demos, die zu Verkehrsbehinderungen führten und "viele Menschen" dazu bewegten, der "Innenstadt fernzubleiben", da nicht abzuschätzen sei, ob mit Ausschreitungen zu rechnen sei. Es sei "ärgerlich", weshalb die Demonstranten ihrem Ärger "ausgerechnet im Stadtzentrum" Luft machen müssten.

Die Junge SVP ist laut einem Communiqué von späten Freitagabend überzeugt, dass mit dieser Lösung den Anliegen von Gewerbe und Einkaufsbummlern Rechnung getragen werde, "ohne das Demonstrationsrecht zu beschneiden".

Kommentar: Dieser Petitionstext irritiert in mehrfacher Hinsicht: Es "sollen" zu den betreffenden Zeiten keine Demos stattfinden, heisst es darin einzig. Aber die Forderung ist an niemanden gerichtet - weder an die Regierung, die Verwaltung noch an das Parlament. Ist es eine gnädige Bitte an die potenziellen Manifestanten, doch lieber auf einem Feld in der elsässischen Weite zu demonstrieren? In der Bittschrift ist zudem von keinem Verbot die Rede, obschon sie es implizit fordert. Und schliesslich: Ist die geforderte zeitliche und räumliche Restriktion keine Einschränkung des Demonstrationsrechts? Ist die generelle Forderung der Jungen SVP verfassungskonform?


Sind Sie für ein Demo-Verbot am Samstag in der City?

Lukas Engelberger
Grossrat CVP

"Ich werde diese Petition nicht unterzeichnen. Die Demonstrationsfreiheit ist verfassungsrechtlich garantiert und stellt ein wichtiges Element einer lebendigen Demokratie dar. Demos sind auch auf eine gewisse zeitliche und örtliche Prominenz angewiesen. Eine Kundgebung auf einem Fussballfeld am Montag Vormittag würde schliesslich nicht wahrgenommen.

Die Petition zielt offensichtlich darauf ab, die Demonstrationsfreiheit auszuhöhlen, wie das durch die SVP bereits im Grossen Rat erfolglos versucht wurde. Da mache ich auf keinen Fall mit.

Die Petition ist im übrigen auch unnötig. Demos sind ja bewilligungspflichtig, somit kann und muss die Polizei bereits heute eine Abwägung vornehmen zwischen den Interessen von Demonstranten und weiteren Betroffenen. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefordert!"


Maria Iselin
Kantonalpräsidentin LDP

"Nein, ich werde diese Petition nicht unterschreiben, obwohl ich selbstverständlich der Meinung bin, dass Demonstrationen gewaltfrei abzulaufen haben und dass die Veranstalter konsequent zur Rechenschaft zu ziehen sind, wenn die Bedingungen der Sicherheitsorgane nicht eingehalten werden. Mag sein, dass nach einer sorgfältigen Analyse der tatsächlich vorhandenen Ressourcen des baselstädtischen Polizeikorps eine Aufstockung des Mannschaftsbestandes notwendig würde. Aber das Demonstrationsrecht an sich darf nicht angetastet werden, denn wenn unser Kanton sich so weiter entwickelt wie in den letzten Jahren, könnten bald einmal Bürgerinnen und Bürger aus dem Mittelstand sich veranlasst sehen, gegen die überbordende Reglementierungswut und Bevormundungstendenz des Staates zu demonstrieren. Eine solche Demonstration würde ich selbst anführen."


Conradin Cramer
Grossrat, LDP

"In letzter Zeit kam es bei einigen bewilligten Demonstrationen zu nicht duldbaren Ausschreitungen. Die Organisatoren dieser Demonstrationen - teilweise bekannte Politikerinnen und Politiker - haben das in sie gesetzte Vertrauen verletzt. Sie haben die Kontrolle über gewaltbereite Demonstranten verloren und sich nachher aus der Verantwortung stehlen wollen. Das darf nicht sein. Ein generelles Verbot von Demonstrationen ist jedoch weder verfassungsrechtlich möglich noch eine gute Idee. Das Verbot löst das Problem nicht, sondern verschärft es: Ob nämlich eine Demonstration bewilligt ist oder nicht, kümmert die gewaltbereiten Chaoten keinen Deut. Bei bewilligten Demonstrationen gibt es wenigstens die Möglichkeit, neben den Randalierern selbst auch die Organisatoren zur Rechenschaft zu ziehen. Das sollte in Zukunft mehr geschehen."


Urs Schweizer
Nationalrat, FDP

"Diese Petition würde ich nicht unterschreiben. Weshalb nicht? In Art. 10 und 11 unserer Bundesverfassung ist die "Freiheit der Meinungsäusserung" sowie die "Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit" festgeschrieben. Gleiches gilt für unsere Kantonsverfassung. In Paragraf 11 werden die Grundrechtsgarantien gewährleistet. Unter Absatz m ist zu lesen, dass die Versammlungs-, Vereinigungs- und Kundgebungsfreiheit durch unsere Verfassung garantiert wird. Dies ist für mich Verpflichtung und Auftrag zugleich, diese hohen, schützenswerten Rechte nicht aufzuweichen. Jedoch bin ich der Auffassung, dass unsere kantonalen Behörden, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, mit den jeweiligen Organisatoren einen Versammlungsablauf absprechen, der den Bewohner und Gäste unseres Kantons ein nicht beeinträchtigtes freies Bewegen in unserer Stadt ermöglicht. Auch ist auf die Interessen unserer Gewerbe- und Detailhandelsgeschäfte gebührend Rücksicht zu nehmen.

Gleichzeitig fordere ich Organisatoren von Kundgebungen auf, innerhalb ihrer Organisation für einen ruhigen, friedlichen Ablauf ihrer Versammlungen zu sorgen. Wehren Sie sich gegen Gewalt in ihren Reihen, unternehmen Sie etwas gegen jene, die mit ihrer Gewaltbereitschaft jede Demonstration ihres Inhaltes berauben! Tragen wir Sorge zu einem hohen Gut unsrer Demokratie."


Urs Müller
Grossrat
Präsident VPOD
Grünes Bündnis, Basta

"Die Petition tangiert Verfassungsrecht. Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht. Basel hatte in den letzten zwei Jahren keine erheblichen Probleme mit Demos, was auch die Leitung der Basler Polizei bestätigt. Die Umsetzung der Petition hätte zum Beispiel auch die heutige Karawane (12. Mai 2007) der Betroffenen IV-Bezüger Nein zur 5. IV-Revision im Rollstuhl verhindert."


Anita Lachenmeier
Grossr
ätin
Präsidentin Grüne BS

"Die Petition würde ich nicht unterschreiben, da das Demonstrationsrecht nicht unnötig eingeschränkt werden sollte. Route und Ablauf der Demonstration sollten mit der Polizei gut besprochen und organisiert werden, so dass das Einkaufen in der Innenstadt möglichst nicht behindert wird."


Heinrich Überwasser
Grossrat
Kantonalpräsident EVP
"Ich kenne den genauen Wortlaut der SVP-Petition nicht, deshalb kann ich auch nicht sagen, ob ich sie unterzeichnen würde. Generell kann ich sagen: Demos müssen möglich bleiben, aber die Organisatoren sind stärker in die Pflicht zu nehmen. Ein absolutes Verbot verletzt die Bundesverfassung. Wie Sie unserem ganz neuen Basler EVP-Grundlagenpapier entnehmen können: Ohne Sicherheit ist alles nichts. Und wenn Demos zu einem Sicherheitsproblem werden, dann besteht Handlungsbedarf."



  > ECHO

"Beschränkung schon heute möglich"

Schon heute ist es möglich, Demonstrationen zeitlich und räumlich zu beschränken. So durfte die letzte Anti-WEF Demo beispielsweise nicht im Kleinbasel stattfinden, da der "Vogel Gryff" zeitgleich stattfand. Eine Regelung, welche fordert, dass "nur" noch an sechs von sieben Tagen in der Innenstadt demonstriert werden darf, dürfte das Demonstrationsrecht wohl kaum in seinen Grundfesten erschüttern. Und auch am siebten Tag bliebe die Möglichkeit, zumindest ausserhalb der Innenstadt zu demonstrieren. Das Anliegen richtet sich im übrigen an den Grossen Rat bzw. dessen Petitionskommission.

Tommy Frey
Präsident JSVP BS
Basel

11. Mai 2007

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