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"Zu wenig transparent": Baselbieter Kantonsingenieur Ruedi Hofer*

Umfahrung Sissach: Baselbieter "Bock"
kostet den Kanton 16 Millionen

Bundesgericht lehnt Beschwerde des Kantons gegen den Bund wegen Subventionsverweigerung ab

VON PETER KNECHTLI

Die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion hat beim Bau des Sissacher Umfahrungstunnels einen teuren Bock geschossen: Das Bundesgericht wies in diesen Tagen eine Beschwerde des Kantons gegen das Bundesamt für Strassen ab mit der Folge, dass Baselland aus Bern 16 Millionen Franken Subventionen verliert.

Die leidige Geschichte des Sissacher Umfahrungstunnels ("Chienbergtunnel") ist um ein Kapitel reicher. Diesmal geht es um einen Subventions-Streit, den die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion gegen den Bund verlor, wie Thomas Rohrbach, Mediensprecher des Bundesamtes für Strassenbau (Astra), Informationen von OnlineReports bestätigte.

Millionen-Panne wegen alten Zahlen

Umstritten war bis zum Bundesgerichtsentscheid, ob sich der Subventionsgeber Bund an der Teuerung in den sieben Jahren zwischen 1989 und 1996 beteiligen muss oder nicht. Das Bundesgericht entschied jetzt, dass das Baselbiet die Teuerungskosten für diese Zeitspanne selbst übernehmen müsse. Damit verteuert sich der Tunnel für das Baselbiet um weitere 16 Millionen Franken.

Das Unheil begann nach der Zustimmung des Volkes zum Generellen Projekt im Juni 1988 bei der Berechnung der Baukosten im Jahre 1989, als das Umfahrungsprojekt ins Hauptstrassennetz aufgenommen wurde und damit die Subventionsberechtigung des Bundes erhielt. Als der Kanton das Projekt 1996 den Bundesbehörden zur Subventionierung einreichte, wurden offenbar die Gesamtkosten in Höhe von 172 Millionen Franken aus dem Jahr 1989 verwendet, was das Bundesamt als geltende Basis Stand 1996 betrachtete. Als die abgerechneten Kosten für das Projekt aber stiegen und stiegen, beteiligte sich der Bund zwar an der Teuerung ab 1996, nicht aber, wie es die Bau- und Umweltschutzdirektion verlangte, an der seit 1989 aufgelaufenen Teuerung. Die Rede ist von einem namhaften Betrag von 16 Millionen Franken.

Auf sinkende Kosten spekuliert?

Eine Einigung mit dem Bundesamt Astra kam nicht zustande, so dass die Bau- und Umweltschutzdirektion von Regierungsrätin Elsbeth Schneider beschloss, den Fall "wegen Verstosses von Treu und Glauben" vor Bundesgericht anhängig zu machen. Dort blitzte der Kanton mit seiner Beschwerde nun ab. Fazit: Die Teuerung im umstrittenen Zeitraum muss Baselland nun aufgrund der falschen Datenbasis selber zahlen.

Kantonsingenieur Ruedi Hofer, damals noch nicht in dieser Funktion, zeigte sich gegenüber OnlineReports vom Bundesgerichtsurteil überrascht. Das Astra habe in seiner Berechnungspraxis einen "Paradigmawechsel" vorgenommen: Bis anhin seien im Rahmen der Schlussabrechnungen immer die effektiven Kostenanteile ausbezahlt worden - im Falle des "Chienbergtunnels" sind 62 Prozent vereinbart. "So einfach war die Welt bis 2003", schildert Hofer. Dann sei ein Wechsel insofern erfolgt, dass nur noch zuvor vereinbarte Subventionsanteile ausbezahlt werden. Und "en passant" habe das Astra der Bau- und Umweltschutzdirektion mitgeteilt, dass die Indexteuerung zwischen 1989 und 1996 in einer Grössenordnung von gegen 20 Prozent nicht ausbezahlt werde. Dabei sei noch kein Fall bekannt, in dem das Astra nicht die vollen Kosten subventioniert habe.

Wiedererwägungsgesuch denkbar

Die Direktion warte nun die Begründung des Bundesgerichts ab. Je nach Inhalt - etwa wenn der Direktion ein Formfehler unterlaufen sei - werde das Tiefbauamt ein Wiedererwägungsgesuch an das Bundesamt richten. Der Betrag von 16 Millionen Franken sei das Maximum dessen, was dem Baselbiet an Bundesgeldern entgehen könnte, fügte Hofer an. Laut seinen Informationen wurde der am Montag aus Lausanne zur Kenntnis genommene Bundesgerichtsentscheid bereits letzten Dienstag in der Regierung verhandelt; dabei sei auch eine entsprechende Landratsvorlage verabschiedet worden. Auf die OnlineReports-Frage, ob sich das Tiefbauamt etwas vorzuwerfen habe, sagte Hofer: "Wir müssen uns vorwerfen, dass das Astra unser Beitragsgesuch anders interpretiert hat. Anscheinend waren wir zu wenig transparent." Es habe indes "keine Anzeichen gegeben, dass wir die Kosten aus politischen Gründen bewusst tief hielten".

Wer für die verpassten Subventionen konkret verantwortlich ist, bleibt im Moment offen. Kenner des Falls sprechen davon, dass das Tiefbauamt einen "Bock" geschossen habe, indem es bei Eingabe des Projekts zur Subvention die sieben Jahre Teuerung "nicht wahrhaben wollte". Möglich sei, dass "blauäugig" auf fallende Preise spekuliert worden sei: "Offenbar wurden die Teuerung und die wirtschaftliche Lage unterschätzt."

Kommissionspräsident weiss von nichts

Der Bau- und Umweltschutzdirektion schien bisher wenig daran gelegen, die Millionen-Panne aktiv zu kommunizieren. Als OnlineReports heute Freitagmorgen mit dem SVP-Landrat Peter Holinger, Präsident der Bau- und Planungskommission, sprach, zeigte er sich glaubwürdig ahnungslos: "Von diesen Subventionen und von einer Beschwerde am Bundesgericht weiss ich nichts."

Nicht erreichbar war heute Freitagnachmittag der Baselbieter Finanzdirektor Adrian Ballmer, der sich dazu hätte äussern können, was welche Auswirkungen das Bundesgerichtsurteil auf die Baselbieter Staatsfinanzen und welche Freude er am Gerichtsurteil habe. Doch auf seiner Direktion wurde OnlineReports vielsagend weiter verwiesen: "Da müssen Sie sich an die Bau- und Umweltschutzdirektion wenden."

* Bei einer Begehung im "Chienbergtunnel"

28. April 2006


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"Hier stellt sich inzwischen die Frage der Haftung"

Nachdem bei jeder Gelegenheit, die auch nur sehr entfernt nach einer "Ausgabe" aussieht, baselstädtische Finanzpolitik als "rotgrünes Chaos" und dergleichen mehr bezeichnet wird, auf OnlineReports häufig und gerne von Bewohnern des Kantons Basel-Landschaft, will ich bei einer der nicht seltenen Gelegenheiten doch einmal auf eine typische "bürgerliche" Finanzierungsangelegenheit hinweisen.

Steuergelder in mehrdutzendfacher Millionenhöhe werden von all den ansonsten im ideologischen Gerede so sparsamen Bürgerlichen seit Jahr und Tag in dieses unmögliche Strassenbauprojekt hineingebuttert, als sei es Hauptaufgabe des Staates, fortgesetzt fehlerhafte Entscheide von Ingenieuren, einer überforderten Baudirektorin und einer bürgerlicher Landratsmehrheit (die auf das Kürzel BüZa ja auch noch stolz ist!) unbesehen bis an ihr trauriges Ende mit zu finanzieren. Nach dem Debakel um die Finanzierung des Kantonsspitals nun auch noch falsche Verwaltungsmassnahmen. Es wird doch wohl niemand ernsthaft annehmen, dass das Bundesgericht in einer so heiklen Frage leichtfertig Urteile spricht!

Wer hat dieses Finanzierungsdebakel zu verantworten? Wie wird es denn schliesslich verantwortet ? Ich denke, in Sachen Chienbergtunnel stellt sich inzwischen schlicht die Frage nach der Haftung. Muss der Staat, müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haften, wenn Politiker und hochbezahlte Chefbeamte bei einem von ihnen zu verantwortenden Projekt fortlaufend gravierende Fehler machen, die bei ehrlicher und seriöser Projektvorbereitung eben nicht passiert wären?

Alois-Karl Hürlimann
Berlin



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