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© Foto by Claude Giger / picturebale.ch

"Nichts anderes verdient": Angeschuldigter Arzt Guido A. Zäch

Guido A. Zächs Strategie des Vorfreispruchs

Am Dienstag beginnt in Basel die Berufungsverhandlung über die Verurteilung des Paraplegiker-Arztes in erster Instanz

VON PETER KNECHTLI

Kommenden Dienstag beginnt vor dem Basler Appellationsgericht der Prozess gegen den umstrittenen Paraplegiker-Arzt Guido Zäch (70). In erster Instanz hatte das Strafgericht Zäch zu einer Gefängnisstrafe von gut zwei Jahren verurteilt. Vor Beginn der Berufungsverhandlung entsteht nochmals Unruhe.

Als Gründer und multifunktionaler Schirmherr des Schweizer Paraplegiker-Zentrums wurde Zäch im Juli 2003 vom Basler Strafgericht wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Gegen mehrere Anklagepunkte wurden die Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Dagegen muss Zäch die Urteilsgebühr von 20'100 Franken sowie die Verfahrenskosten von 36'500 Franken zahlen. Die Staatsanwältin hatte Zäch einen Schaden von 62 Millionen Franken zulasten der Schweizer Paraplegiker-Stiftung vorgeworfen. Das Gericht anerkannte einen Schaden von 29 Millionen Franken. Unter anderem - so das Gericht - habe Zäch selbstherrlich Millionen Spendengelder in verlustreichen Immobiliengeschäften verspekuliert und sich selbst sowie ihm ergebene Mitarbeiterinnen und Verwandte begünstigt. Dazu gehörte auch die Art, wie er in den Besitz der 16-Zimmer-Villa in Zofingen gelangte, was OnlineReports enthüllt hatte.

Strategie der weissen Weste

Zäch, damaliger Aargauer CVP-Nationalrat ging nach dem Schuldspruch sofort zum Angriff über. Unmittelbar nach dem Urteil berief er im Basler "Hilton"-Hotel eine Medienkonferenz ein, in der er das Urteil als eine "unerhörte Zumutung" brandmarkte und gleichzeitig seinen Rücktritt aus dem Nationalrat bekannt gab. Noch während der Urteilsberatung hatten Zäch-freundliche Paraplegiker in Zeitungsinseraten offensichtlich versucht, das erstinstanzliche Gericht in seinem Entscheid zu beeinflussen.

In der Zwischenzeit hat Zäch weitere Spuren seiner Tätigkeit zugunsten der Paraplegiker - und auch sich selbst - hinterlassen. Am 1. Oktober eröffnete er in unmittelbarer Umgebung des Paraplegiker-Zentrums in Nottwil zu seinem 70. Geburtstag ein Forschungszentrum mit dem Namen "Guido A. Zäch Institut". Zuvor schon finanzierte die Schweizer Paraplegiker-Stiftung mit 110'000 Franken ein Buch, in dem Autor Balz Theus unter anderem Kritik am Basler Gerichtsurteilt übt. Zum 70. Geburtstag erschien von Trudi von Fellenberg-Bitzi ein weiteren Lob-Buch über Zäch.

"Fehltritt" vor dem Berufungs-Prozess

Der Berufungsprozess, der kommenden Dienstag in Basel beginnt, wird mit Spannung erwartet. Die Unruhe ist spürbar. Laut der heutigen SonntagsZeitung traf sich Zächs Verteidigerin Verena Delnon kürzlich mit einer der geladenen Hauptzeuginnen, Elisabeth Ramer, in deren Wohnung in Meilen. Mit diesem "Fehltritt" habe die Rechtsvertreterin "klare Bestimmungen im neuen Anwaltsgesetz verletzt", wonach Anwälte jede Art der Beeinflussung von Zeugen zu unterlassen hätten. Offen ist, ob die Verteidigerin der grauen Eminenz der Schweizer Paraplegiker auch mit Silvia Buscher, Zächs langjährigster, treuster und engster Mitarbeiterin, in jüngerer Zeit direkte Kontakte geführt hat.

Wie ausserdem die heutige NZZ am Sonntag schreibt, könnte der Zäch-Prozess sogar platzen. Dabei geht es um die Frage, ob die Schweizer Paraplegiker-Stiftung Parteistatus erhält und damit Akteneinsicht erhält oder nicht. Eugen Fischer, Präsident des Appellationsgerichts, hatte einen entsprechenden Antrag am 1. September abgelehnt. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid wies das Bundesgericht aus formellen Gründen zurück, gab aber, so die Zeitung, "der Basler Justiz den Wink, die Frage vor Prozessbeginn noch einmal sauber zu klären". Nach neustem Fahrplan sei nun laut Fischer "geplant, dass diese Frage zu Beginn der Verhandlung geklärt wird".

Zäch selbst führt seine Strategie der weissen Weste inzwischen fort. In einem heute in der SonntagsZeitung abgedruckten Leserbrief schreibt er: "Vom Appellationsgericht Basel erwarte ich eine Neubeurteilung und den Freispruch. Etwas anderes habe ich nicht verdient."

16. Oktober 2005

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"Was kann sich dieser Mann noch alles erlauben ...?"

Ich hatte beruflich viele Jahre mit Guido Zäch zu tun und ich denke, dass das erstinstanzliche Urteil nicht in einen Freispruch umgewandelt werden darf. Seine Arbeit zugunsten der Para- und Tetraplegiker will ich nicht diskutieren, hier hat er Grosses geleistet. Dies erlaubt ihm aber in keiner Weise, in einem derartigen Ausmass und grossen Stil mit Spendengeldern umzugehen. Der Prozess wegen Vermögensdelikte wurde ihm zu Recht gemacht. Ich habe mich oft gefragt, was sich dieser Mann noch alles erlauben kann, bis unser "Rechtsstaat" darauf reagiert. Schade, sein Denkmal, das er sich zu bauen versuchte und immer noch daran bastelt, wird stürzen! Oder sind die Spender immer noch der Meinung, dass ihre Spende, abzüglich eines normalen Verwaltungsabzugs, für die Paraplegiker verwendet wird? Wenn ja, dann spenden Sie weiter!

L. G.
Füllinsdorf
(Name der Redaktion bekannt)



"gerichte werden in peinlichster art beeinflusst"

eine unglaubliche entwicklung im "rechtsstaat" schweiz - da hat eine person (deren unzweifelhafte verdienste um die besserstellung von paraplegikern in keinster weise zur diskussion stehen... zur erinnerung: das verfahren dreht sich um vermögensdelikte, nicht um mangelndes engagement zum nutzen von kranken und pflegebedürftigen!) offenbar eine schier unerschöpfliche quelle an finanzen und claqueuren, um die vielgerühmte "dritte gewalt" in peinlichster art und weise zu beeinflussen.

dem mann ist offensicht nichts heilig - und die quantität der selbstbeweihräucherung (selbstgefällige buchproduktionen zu lasten der paraplegikergesellschaft!, unerlaubte zeugenkontakte - zeugenbeeinflussung war's ja offenbar nicht, sondern ein reines kaffeekränzchen ..) sprengt alle grenzen. und otto normalverbraucher resp. der "ordinäre" gönner steht stumm und leise daneben und schweigt - wahrscheinlich, weil er denkt, die verantwortlichen "hohen tiere" im stiftungsrat und den verschiedenen managements "würdens schon richten". pustekuchen!

rené wetzel
unternehmensberater
zug



"Kann die Dritte Gewalt unbefangen urteilen?"

Bekanntlich bewirkte und bewirkt der phänomenale Erfolg des so charismatischen wie kompetenten Guido A. Zäch, dass das Basler Rehab auf kleiner Flamme kochen muss. Je mehr die Person, die Marke "Zäch" Schaden nimmt, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass Alternativen - wie das Zäch gar nicht wohlgesinnte Rehab - profitieren. Kann die Dritte Basler Gewalt - wo ausnahmslos Vertreter von Basler Parteien richten - aufgrund dieser Interessenlage überhaupt unbefangen urteilen, oder ist sie Partei?

Patric C. Friedlin
Basel


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