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"Modell für schweizerische Lösung": Basler Gesundheitsstrategen*

Basel-Stadt will Gesetzes-Zähne gegen Kampfhunde

Revidiertes Basler Hundegesetz soll Vorbild für einheitliche schweizerische Regelung sein

VON PETER KNECHTLI

Der Kanton Basel-Stadt will ein schärferes Hundegesetz, mit dem er gefährliche Rassen wie Pitbull Terriers verbieten kann. Regierungsrat Carlo Conti legte heute Nachmittag den Gesetzesentwurf vor. Ob dieser aber je in Rechtskraft erwächst, ist fraglich. Denn Conti drängt auf eine gesamtschweizerische Lösung - auf der Basis des Basler Modells.

Seit knapp fünf Jahren ist im Kanton Basel-Stadt ein Hundegesetz in Kraft, das - so der Grundsatz - für potenziell gefährliche Hunde eine Bewilligungspflicht vorsieht. Was Gesundheitsdirektor Carlo Conti heute Dienstagnachmittag vorlegte, geht nun deutlich weiter: Das total revidierte Hundegesetz gibt der Regierung die Möglichkeit, "einzelne Rassen zu verbieten" und für gefährliche Rassen einen Leinen- und Maulkorbzwang einzuführen. Conti bestätigte an einer Medienkonferenz ausdrücklich, dass die Basler Regierung gewillt ist, den Pitbull zu verbieten. Zudem soll die Regierung die Möglichkeit erhalten, die Bestimmungen für potenziell gefährliche Hunde auch auf andere bezüglich Aggression auffällige Hunde anzuwenden.

Basler Regierung für Pitbull-Verbot

Laut dem Paragrafenwerk, das Departementssekretär Andreas Faller präsentierte, darf pro Haushalt nur noch ein potenziell gefährlicher Hund gehalten werden. Bei Bedarf soll der Staat ein generelles Hundehaltungsverbot über eine Person verhängen können. Für das Halten von Hunden soll künftig ein Mindestalter von 25 Jahren gelten (bisher 20). Ferner sind unter anderem folgende Regeln vorgesehen:

• Alle Hundehalter müssen eine Haftpflichtversicherung abschliessen

• Für alle Hunde gilt eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht durch Einpflanzen eines Mikrochips

• Human- und Tierärzte sind verpflichtet, Beiss-Attacken gegen Menschen dem kantonalen Veterinäramt zu melden

• Hunde können unter temporäre Beobachtung gestellt werden

• Hunde können zum Zweck einer Neuplatzierung dem Eigentümer entzogen werden

Gesamtschweizerisch einheitliche Massnahmen gefordert

Der Gesetzesentwurf, den die Basler Regierung heute Dienstag verabschiedete, geht nun bis Ende Januar in eine Vernehmlassung. Regierungsrat Conti machte an der Medienkonferenz aber deutlich, dass er unter dem Eindruck der Pitbull-Tragödie von Oberglatt den Erlass unterschiedlicher kantonaler Regelung für "unvernünftig" hält. Auf die Frage von OnlineReports bestätigte er, dass das Basler Gesetz möglicherweise nicht in Kraft treten werde, weil es ebenso ein "Modell für die Grundlage einer eidgenössisch harmonisierten Regelung" darstellen soll. Laut Conti besteht der Hamonisierungsbedarf vor allem im Bereich der "generellen Massnahmen". So sollen beispielweise Rassenlisten oder Maulkorbzwang gesamtschweizerisch geregelt werden, wobei kantonal unterschiedliche Ausführungsbestimmungen möglich sind.

Bereits mit gestrigem Datum schickte Conti den Basler Gesetzesentwurf auch an Bundesrat Joseph Deiss und an Hans Wyss, den Direktor des Bundesamtes für Veterinärwesen nach Bern. Das Gesetz soll massgeblich in die Arbeiten einfliessen, die demnächst eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des Bundesamtes aufnehmen wird. Dieser Arbeitsgruppe gehört auch der der Basler Kantonstierarzt Markus Spichtig an.

Dass Revisionsbedarf herrscht, zeigt sich auch daran, dass der Kanton Basel-Stadt über keine zuverlässige Beiss-Statistik verfügt, da für Beiss-Attacken bisher keine Meldepflicht besteht. Das diesbezüglich vorhandene Datenmaterial ist dürftig. So ist beispielweise nur bekannt, dass bei total gut 5'000 Hunden die Zahl der Bewilligungen für potenziell gefährliche Hunde innerhalb von fünf Jahren von über 200 auf 149 zurück gegangen ist. Wie sich die Biss-Zahlen in dieser Zeit entwickelt haben, ist nicht bekannt.

Esther G. widersetzt sich

Andreas Faller, auch Leiter des Rechtsdienstes des Gesundheitsdepartementes, orientierte über den Stand im Streit mit der Basler Unternehmerin Esther G., die sich gegen Beschlagnahmung und Einschläferung ihres gefährlichen Pitbull Terriers wehrt.

* Name nicht nur der Redaktion bekannt

  > GEFÄHRLICHE HUNDE

"Als potenziell gefährlich gelten Hunde, die ein der Situation nicht angemessenes oder ein ausgeprägtes Aggressionsverhalten gegen Menschen oder Tiere zeigen und durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine erhöhte Aggressivität entwickelt haben und aus diesem Grunde Menschen und Tiere gefährden können."

Paragraf 8 des Basler Hundegesetz-Entwurfs vom Dezember 2005

13. Dezember 2005

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"Kampfhunde werden verboten, Boxer verdienen ein Vermögen"

Vorgängig möchte ich der Familie dieses Kindes, das von den Hunden tot gebissen wurde, mein Beileid aussprechen. Traurig ist leider auch die Tatsache, dass wegen diesem Vorfall zahlreiche Besitzer gleichartiger Hunde durch die Behörden oder Mitmenschen einer psychischen Belastung ausgesetzt sind!
 
Die Medien haben nur noch titelseitig das Wort "Kampfhund" als Überschrift; die Politiker sind durch diese Volkshetze in argem Zugszwang, ein Gesetz zu schaffen, das dem Steuerzahler wieder einmal mehr nur Geld kostet, aber nichts bringt!
 
Nun zum Wesentlichen: Wenn Hunde, die in einem eingeschränkten Territorium gegen einander kämpfen, nennen wir sie Kampfhunde! Ihre Waffen sind die Gebisse. Wenn Menschen, die in einem eingeschränkten Territorium gegen einander kämpfen, nennen wir sie Boxer! Ihre Waffen sind die Fäuste. Kampfhunde werden verboten, Boxer verdienen ein Vermögen. Beide Arten sind aber ausserhalb des Ringes zahm!

Zur Frage, ob "Kampfhunde" Waffen sind, sollte man zuerst verstehen, was überhaupt eine Waffe ist! Waffen sind Geräte, Instrumente, sowie Vorrichtungen, die als Mittel zum Angriff oder zur Verteidigung eingesetzt werden können. Gehören Hunde einer dieser Kategorien an? Ich glaube nicht! Wenn Sie anderer Meinung sind, dann kann man diesbezüglich nur Sorten von Polizei- und Zollhunden in diese Kategorie einordnen, denn diese sind zum Angriff auf einen Delinquenten oder zum persönlichen Schutz ausgebildet. Es spielt dann keine Rolle, ob es ein Dobermann oder ein Pudel ist!
 
Alle Sorten von Lebewesen (auch wir Menschen), werden durch die Erziehung und dem Umfeld, in dem man lebt, geprägt. Demzufolge sollte man die HundebesitzerInnen für das abnormale Verhalten ihrer Vierbeiner verantwortlich machen!
 
Ein Verbot von gewissen Hunderassen finde ich als Fehl am Platz. Vielmehr sollte man die Besitzer von allen Hunderassen in die Verantwortung nehmen und von ihnen eine "Wesensprüfung" (nicht vom Hund) abverlangen, um zu sehen, ob er/sie überhaupt in der Lage wäre, für ein anvertrautes Lebewesen die notwendige Zuneigung und Verantwortung zu übernehmen.  
 
Denksportaufgabe: Ein Automobilist eines bekannten Autoherstellers hat drei Fussgänger angefahren. Zwei dieser Opfer sind gestorben, ein Opfer lebt seit diesem Vorfall schon seit fünf Jahren als schwer Invalider in einem Sanatorium! Nun meine Frage: Wurde jemals im Bundesrat, in der Bevölkerung oder gar in den Medien nach einem Halter- oder Importverbot dieser Automarke debattiert?

Toni Casagrande
Basel



"Weit übers Ziel hinaus geschossen"

Trifft es tatsächlich zu, dass das Mindestalter für Hundehalterinnen und -halter von 20 auf 25 Jahre erhöht werden soll? Falls ja, muss man sich fragen, weshalb jemand sich mit 20 Jahren nicht einen Pudel oder einen anderen kleinen "normalen" Hund anschaffen darf. Hier wird doch weit übers Ziel hinaus geschossen. Hund ist nicht einfach Hund. Im Gegenteil: Die kleinen Hunde und ihre Halter gehören zu den bevorzugten Opfern der grossen und ihrer Halter.

Urs Engler
Bettingen



"Departement Conti scheint ein guter Wurf gelungen zu sein"

Nach dem jämmerlichen Scheitern der Drogenpolitik, welche auf der "Basler Vorreiterrolle" - initiiert durch die damaligen Justizdirektoren Schild und seinen Nachfolger Tschudi - basiert, scheint dem Departement Conti hier ein guter Wurf gelungen zu sein. Bleibt zu hoffen, das dies auch "in Bern oben" anerkannt wird und die entsprechenden Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene zügig verabschiedet und umgesetzt werden.
 
Eine weitere echte Vorreiterrolle könnte sich Basel zuschreiben lassen, wenn ebenso schnell ein weiteres wirksames Gesetz zum Verbot von illegal bewaffneten Staatsangehörigen aus dem Balkan und dem vorderasiatischen Raum erlassen würde. Diese sind - nicht nur in Basel - zu über 80 Prozent für alle Morde, Tötungsdelikte und Körperverletzungen verantwortlich. Gemessen daran sind ein paar Hundebisse beinahe marginal. Vielleicht sollte sich Saskia Frei als designierte SID-Vorsteherin schon jetzt konstruktive Gedanken darüber machen.

Abdul R. Furrer
Basel



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