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"Gutbaslerischer Kompromiss": Basler Gastro-Führer*
"Eine Lösung für Party-People wie für die Wohnbevölkerung"
Basler Wirte und Hoteliers sind die Speerspitze im Kampf für ein neues Gastwirtschaftsgesetz
VON PETER KNECHTLI
Seit Jahren sind in Basel-Stadt Polizeistunde und das Ruhebedürnfis der Bevölkerung ein umstrittenes Thema. Jetzt sind es Wirte und Hoteliers, die vehement für ein Ja zum Gastgewerbegesetz kämpfen, über das am 27. Februar abgestimmt wird.
Dafür, wie sich eine Kulturstadt und eine Tourismusstadt in die Quere kommen können, ist Basel ein schönes Beispiel. Die Gastro-Branche stöhnt - obschon nach geltendem Recht keine Polizeistunde mehr existiert - über zu viel staatlichen Interventionismus und wuchernde Para-Konkurrenz. Kulturveranstalter und Party-People, aber auch Vereins- und Clubwirtschaften sehen sich in ihrer urbanen Entfaltung eingeschränkt durch Anrainer, die vor allem in Sommermonaten Lärmemissionen und eine Einschränkung der Wohnqualität beklagen.
Basel mit Polizeistunde light
Wenn es um Gesetze und staatliche Regulierung geht, sind Wirte und Hoteliers ebenso wie der Gewerbeverband häufig auf der gegnerischen Seite anzutreffen. Nicht so beim neuen Gastgewerbegesetz ("Beizen-Gesetz"), das den Grossen Rat mit einer Ja-Mehrheit von über 70 Prozent elegant passierte und kommenden 27. Februar zur Abstimmung steht. Als einen "gutbaslerischen Kompromiss zwischen Party-People und der Wohnbevölkerung" bezeichnete Gewerbeverbands-Direktor und FDP-Grossrat Peter Malama die Gesetzesvorlage, der die meisten grossen Parteien zustimmen, während ihr das Komitee "Kulturstadt Jetzt" und mehrere Jung-Parteien den Kampf angesagt haben.
Hauptmerkmal des 48 Artikel starken Paragrafenwerks ist die Wiedereinführung der Polizeistunde - oder besser: der Polizeistunde light. Während in Zürich und Genf die Polizeistunde bereits um Mitternacht gilt, lässt Basel künftig eine Beizen-Öffnung bis 1 Uhr zu, am Wochenende gar bis 2 Uhr. Wer längere Öffnungszeiten beantragen will - was möglich ist -, muss bestimmte behördliche (Lärm-)Auflagen erfüllen.
"Lärm-Plan hat nichts mit Beizen-Gesetz zu tun"
Ein besonderes Anliegen der Gastrovertreter war der Hinweis darauf, dass generelle behördliche Auflagen an Gewerbebetriebe ganz allgemein nichts mit dem Gastgewerbegesetz zu tun haben, sondern mit dem aufgrund eidgenössischer Umweltschutzgesetzgebung vom Grossen Rat längst beschlossenen "Lärmempfindlichkeits-Stufenplan". Dieser habe beispielsweise dazu geführt, dass ein seit 70 Jahren dort bestehender Schreinereibetrieb an der Bärenfelserstrasse ins Baselbiet habe umziehen müssen, weil er nicht in der Lage war, die behördlichen Sanierungsmassnahmen zu erfüllen, führte Wirteverbands-Präsident Josef Schüpfer aus. Es sei unfair, das Beizen-Gesetz nun mit Argumenten zu bekämpfen, die mit dem eigentlichen Abstimmungsgegenstand gar nichts zu tun hätten.
Aus der Sicht des Gastro-Gewerbes enhält das neue Gesetz aber verschiedene weitere Bestimmungen, die ihm sehr entgegen kommen. So werden die bisherigen Gastwirtschaftsabgaben - laut Schüpfer betragen sie 2,6 Millionen Franken jährlich - ersatzlos gestrichen. Auch kann der Fähigkeitsausweis neu in vier statt acht Wochen Wirtekurs erlangt werden, wobei nur noch "polizeirelevante Fächer" wie Hygiene, Arbeitsrecht oder das Gastgewerbegesetz geprüft werden. Überdies werde der Markteintritt erleichtert, eine Bedürnfisklausel ist nicht mehr enthalten.
"Nachtleben bleibt attraktiv"
Gewerbeverbandsdirektor Peter Malama widersprach auch der Behauptung, das Nachtleben werde durch das neue Gesetz unattraktiver. Von 1996 bis heute sei die Zahl der Betriebe mit verlängerter Öffnung in Basel-Stadt von 26 auf 150 gestiegen. Auch künftig gebe es "genügend Nachtbetriebe". Wirte-Chef Schüpfer betonte, dass selbst der Verband der Dancing- und Nachtclubbesitzer die Vorlage unterstütze - "eine Zielgruppe, die vom Gesetz direkt betroffen ist". Ebenso würden auch Vereins- und Cliquenlokale nicht eingeschränkt, "wenn sie ihrem ursprünglichen Zweck dienen".
*Gewerbeverbandsdirektor Peter Malama, Wirteverbands-Delegierter Maurus Ebneter, Hoteliervereins-Präsident Raeto Steiger, "Hilton"-Direktor Urs Hitz und Wirteverbands-Präsident Josef Schüpfer.
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"Alle Jung-Parteien ausser der Jungen SVP"
Warum unterstützt der Verband der Dancing- und Nachtclubbesitzer die Vorlage? Die Sektion Basel und das Sekretariat wird vom Präsident des Wirteverbandes Josef Schüpfer geleitet. Warum ist in Zürich bereits um Mitternacht Polizeistunde? In Zürich besteht ein Rechtsanspruch auf eine dauernde Ausnahmebewilligung für Gastrobetriebe. Damit sind die Betriebe keinster Willkür ausgesetzt. Es sind nicht "mehrere Jungparteien", die gegen die Vorlage kämpfen, sondern alle (ausser der JSVP).
Dominik Banny
Präsident Junge CVP
Basel
"Polizeistunde war noch vor kurzem ein Wermutstropfen"
Tatsächlich werden bisher bei Beschwerden der Anwohner die Lärmemissionen auf der Grundlage des Umweltgesetzes mittels eines Lärmempfindlichkeits-Stufenplans beurteilt. Das Gastgewerbegesetz ist in dieser Frage nicht massgebend. Umso unverständlicher, warum nun die Polizeistunde wieder eingeführt werden soll, welche von Gewerbe- und Wirteverband bis vor kurzem noch als "Wermutstropfen" bezeichnet wurde, heute aber als "gutbaslerischer Kompromiss" gefeiert wird.
Nach dem neuen Gesetz müssen alle Betriebe, die länger als vorgeschrieben offen halten wollen, eine Bewilligung beantragen. Dies verursacht unnötige Kosten, einen grösseren administrativen Aufwand und gefährdet im Zweifelsfalle Arbeitsplätze. Schliesslich geht es um handfeste finanzielle Interessen, was den vehementen Einsatz der fünf "Gastro-Führer" erklärt. Ich bin als Jungliberaler auch für die Abschaffung der Gastwirtschaftsabgabe. Das vom Grossen Rat geschnürte Paket lässt mir als Bürger aber nur die Wahl einer wirtschaftspolitischen Liberalisierung auf Kosten einer gesellschaftspolitischen Regulierung. Daher muss ich ein Nein in die Urne legen!
Michael Rossi
Jungliberale Basel
Basel
"Willkür wird Tür un Tor geöffnet"
Man kann es bei den Bewilligungen für Stände beobachten, man musste es vor Abschaffung der Polizeistunde konstatieren: Derartige Bewilligungsverfahren - für längere Öffnungszeiten - öffnen der Willkür Tür und Tor. Basel scheint mir recht anfällig zu sein, für "diesen Gefallen hier, und jenen dort". Zudem ist das Reklamieren, wie wir wissen, Hobby Nummer eins. Deshalb: Grösstmögliche Freiheit muss Ziel sein. Grösstmögliche Freiheit wird erreicht, indem man die Selbstverantwortung erhöht und die Behördenrelevanz vermindert. Selbstverantwortung erhöht man, indem man die Bürger durch Behördenabsenz zwingt, einen Konsens zu finden. Auf die Gnade von Behörden angewiesen zu sein, kann kein erstrebenswerter Zustand sein.
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