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"Sensationelle Effizienz": Bauspar-Geschäftsführer Markus Meier

"Das Bausparen ist nichts für die Vasellas und die Ospels"

Das Baselbiet geht für sein "volkswirtschaftlich sinnvolles" Pionier-Modell in die Offensive

VON PETER KNECHTLI

Das Baselbiet geht für sein Bauspar-Modell in die Offensive: Heute Dienstag präsentierte der emeritierte Wirtschaftsprofessor Tobias Studer eine Studie, die den volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen des Bauspar-Modells nachweist. Damit soll der steuerlich begünstigen Eigenheim-Finanzierung auch gesamtschweizerisch zum Durchbruch verholfen werden.

Kein anderer Kanton der Schweiz kennt das so genannte Bausparen, wie es im Kanton Baselland schon seit 1991 Praxis ist. Ziel ist es, den Bau von selbstgenutztem Wohneigentum auf drei verschiedenen Ebenen zu fördern: Durch steuerbegünstigtes Sparen, durch Sonderzinsen und Boni, die die Banken gewähren, und durch Beiträge des Kantons. Von der auf maximal zehn Jahre angelegten Begünstigung nicht tangiert sind die direkten Bundessteuern.

Massgeblich gefördert und auf eidgenössischer Ebene in die Debatte eingebracht wurde das im Baselbiet in der Verfassung verankerte Modell durch FDP-Nationalrat Hans Rudolf Gysin, als Gewerbevertreter auch Direktor der Wirtschaftskammer Baselland. Es ermöglicht Mieterinnen und Mietern, jährlich bis zu 12'400 Franken (für Einzelpersonen) und 24'000 Franken (Ehepaar) an Eigenkapital für späteren Wohneigentum-Erwerb zu schaffen.

Neue Anläufe nach Volks-Nein zum Steuerpaket

Die Aussichten, dass das Modell auch gesamtschweizerisch zum Durchbruch kommt, standen gut, als es 2001 in das Steuerpaket aufgenommen wurde. Doch mit der Ablehnung der Vorlage im Mai letzten Jahres durch das schweizer Stimmvolk drohte dem Modell der Untergang, weil das Steuerharmonisierungs-Gesetz den Kantonen Bauspar-Abzüge vom steuerbaren Einkommen verbietet.

Doch diese Gesetzesbestimmung habe nur "rein rechtlichen" Charakter, damit sei "der Kampf für das Bausparen noch nicht endgültig verloren", wehrte sich der freisinnige Baselbieter Finanzdirektor Adrian Ballmer heute an einer Medienkonferenz in Liestal. Denn drei parlamentarische Initiativen und eine Standesinitiative sind in Bern weiterhin hängig. Bereits hat die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) einer Änderung des Steuerharmonisierungs-Gesetzes zugestimmt, wonach den Kantonen Bausparen auf freiwilliger Basis auch künftig erlaubt sein soll. Darüber wird nun Anfang November auch die ständerätliche WAK debattieren.

Deutlich mehr Wohneigentum im Baselbiet

Auf diese Beratungen hin zielte die von der "Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens" organisierte Medienkonferenz: Die Damen und Herren Ständeräte sollen vom Nutzen des Modells überzeugt werden. Laut Geschäftsführer Markus Meier, Vizedirektor der Wirtschaftskammer Baselland, erhöhte sich im Baselbiet seit Einführung des Bausparens der Anteil an Wohneigentümern im Kanton von 30 auf 41,5 Prozent.

Als Beleg für die positiven Effekte des Modells präsentierte die Gesellschaft eine Studie des emeritierten Basler Ökonomie-Professors Tobias Studer. "Nach zehn Jahren hat eine Einzelperson durch die Begünstigung zusätzlich 38'000 Franken zur Verfügung, ein Ehepaar maximal 70'000 Franken", sagte Studer. Als "ignoranten Unfug" bezeichnete er die Behauptung der Modell-Gegner, es würden vor allem die Begüterten staatlich unterstützt. Aufgrund der durch die Basellandschaftliche Kantonalbank ausgewerteten Daten liege das durchschnittliche Jahreseinkommen der Bauspar-Teilnehmer bei 56'000 Franken. Der Baselbieter Finanzdirektor Ballmer doppelte nach: "Das Bausparen ist nichts für die Vasellas und Ospels, sondern für die Meiers und Müllers."

Am Schluss verdient der Staat

Studer kam zum Schluss, dass beim Baselbieter Bausparen ein Franken Staatsleistung 20 Franken Baukapital auslöse, was als "sensationelle Effizienz" zu werten sei. Zudem flössen nach erfolgtem Wohneigentums-Erwerb auf einen investierten Staats-Franken 1.10 Franken an Steuererlösen in die Staatskasse zurück - letztlich also ein Geschäft für den Staat. Aus jährlichen Steuerausfällen von gut vier Millionen Franken, so Studer weiter zu den volkswirtschaftlichen Aspekten, resultiere jährlich eine Eigentumsbildung von 120 Millionen Franken. Zudem könnten in der Region 570 Arbeitsplätze vor allem im Bau- und Baunebengewerbe ausgelastet werden. 15 Prozent der Befragten hätten sich ohne Bauspar-Anreize Wohneigentum gar nicht leisten können. 21 Prozent dagegen erklärten, sie seien "reine Mitnehmer" gewesen und hätten ihr Vorhaben "auch ohne Bausparmodell zielstrebig realisiert".

Überzeugungsarbeit wird in Bern auch Ständerat Hans Fünfschilling (FDP) noch leisten müssen. "Diese Studie werde ich meinen Kolleginnen und Kollegen unter die Nase halten", meinte der Standesvertreter und frühere Baselbieter Finanzdirektor, unter dessen Leitung das Bauspar-Modell eingeführt wurde. Einen Gegner des Bausparens muss er bereits nicht mehr überzeugen: Kaspar Villiger, alt-Bundesrat.

4. Oktober 2005

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"Erst dem Bausparmodell zum Durchbruch verhelfen"

Herr Brutschin stört sich an der Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen für selbstbewohntes Wohneigentum. Sehr viele Hauseigentümer würden auf diesen Abzug sehr gerne verzichten, wenn im gleichen Atemzug der helvetische, anachronistische Eigenmietwert (=Neidsteuer!) endlich weggeputzt würde.  Aber jetzt soll zuerst dem Bausparmodell auf die Beine geholfen werden. Wenn danach die Quote beim Wohneigentum in der Schweiz auf ein vernünftiges Mass gesteigert werden kann, dann wird auch diese Neidsteuer sehr bald auf der Müllhalde der Geschichte ihr Ende finden!

Hans Zumstein
Itingen



"Auch die Bauspar-Medaille hat eine Kehrseite!"
 
Wenn einmal davon ausgegangen wird, dass die Förderung von privatem Wohneigentum (warum eigentlich?) aktives staatliches Handeln erfordere, dann ist es sicher richtig, wenn das Vorsparen und nicht das Schuldenmachen attraktiv gemacht wird. Aus volkswirtschaftlicher Sicht wird der Kapitalmarkt entlastet, weil erst gebaut wird, wenn genügend Eigenkapital vorhanden ist, was unter sonst gleichen Bedingungen zu sinkenden Zinsen führt.

Folgte man dieser volkswirtschaftlichen Argumentationslinie, die ja auch Professor Studer vertritt, bis zum Schluss, müsste nicht nur das Bausparen gefördert, sondern auch das Schuldenmachen erschwert werden. Genau Letzteres geschieht aber nicht, die Forderung nach Aufhebung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen sucht man vergebens. Man will, mit anderen Worten, das Eine haben und das Andere nicht aufgeben – eine gleich doppelte Bevorteilung der Wohneigentümer/-innen, die zu Lasten der Mieterinnen und Mieter geht.

Christoph Brutschin
Basel


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