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"Das tut weh": Basler Polizeidirektor Jörg Schild

Basler Raser müssen künftig Auto abgeben

Polizeidirektor Jörg Schild sieht keine andere Lösung als eine Straf-Verschärfung der neuen Art

VON PETER KNECHTLI

Die Basler Polizei geht im Kampf gegen Raser neue Wege: Bei gravierenden Gesetzesverstössen müssen die Lenker nicht nur ihren Führerschein, sondern gleich auch ihr Auto abgeben - für immer. Die "Rennwagen" werden anschliessend staatlich "verwertet", in den meisten Fällen verschrottet. Basel-Stadt hofft dabei, dass andere Kantone nachziehen.

Klaus Mannhart, Sprecher der Basler Polizei, sagt es klar: "Dies soll ein Signal an die Raser sein. Sie sollen merken, dass künftig härtere Regeln gelten." Raser, die von der Polizei bei ihrem fahrlässigen "Hobby" erwischt werden, laufen Gefahr, dass ihr Spielzeug auf vier Rädern künfig beschlagnahmt und staatlich "verwertet" wird. Gemeint ist, wo möglich, der Verkauf von Raser-Fahrzeugen zuhanden der Staatskasse, oder - was Mannhart als wahrscheinlicher einstuft - die Verschrottung. Denn: Die häufig nicht nur auf Hochglanz polierten, sondern auch mit Spezial-Spoilern oder übergrossen Nebelleuchten ausgestatteten Boliden müssten mit einem finanziellen Aufwand in den legalen Zustand überführt werden, der den Ertrag meist überschreiten dürfte.

Strafgericht billigt neue Polizei-Praxis

Die Anregung, in Basel mit radikaleren Mitteln die Raser-Exzesse auszubremsen, kam laut Mannhart von Experten aus der Verkehrsabteilung. Aber Regierungsrat Jörg Schild, derzeit noch Präsident der Konferenz kantonaler Justiz- und Polizeidirektoren, habe den Vorschlag abgesegnet und stehe auch voll dahinter.

Möglich ist der staatliche Entzug der Tatwaffe "Auto" in Basel-Stadt, weil auch das Strafgericht hinter der verschärften Sanktion steht und auf die Polizei-Argumente einging. Nicht weniger als 18 Verfahren gegen Raser hatten die Basler Ordnungshüter in den letzten Wochen eingeleitet. Dabei wurden sieben Autos beschlagnahmt. In zwei Fällen hat das kantonale Strafgericht der "Verwertung" bereits rechtskräftig zugestimmt - nebst Busse bis zu 3'600 Franken, bedingten Gefängnisstrafen von 90 Tagen und Führerausweisentzug. Weitere Auto-weg-Verfahren sind vor Gericht hängig. Im Falle einer in Deutschland wohnhaften Raserin erging ein Rechtshilfeersuchen an die zuständige Staatsanwaltschaft. Polizei-Sprecher Mannhart betonte gegenüber OnlineReports, dass es sich bei der härteren Ahndung von Tempo-Bolzern nicht nur um eine vorübergehende Sensibilisierungsaktion handle, sondern um "künftig ständige Praxis".

120 statt 40 km/h

Betroffen von der verschärften Verfolgung sind hauptsächlich Autofahrer, die auf der Westquaistrasse im Hafengebiet Kleinhüningen ihre gemeingefährliche Leidenschaft ausübten. Dort war es nach Beobachtung der Polizei immer wieder zu "Geschwindigkeits-Exzessen" und auch "illegalen Autorennen" gekommen.

Auf dem rund 800 Meter langen geraden Strassenstück zwischen Wendeplatz und scharfer Linkskurve vor der Einmündung der Wiese hätten sich die Raser "abendliche Rennen Auto gegen Auto geliefert, Beschleunigungsrennen veranstaltet oder ganz einfach ihre Motoren ausgedreht". Auf dem mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h signalisierten Strassenstück registrierte die Polizei Geschwindigkeiten von gegen 120 km/h. Dabei kam sei es "immer wieder zu haarsträubenden Überholmanövern und höchst gefährlichen Nachfahrten Stosstange an Stosstange" gekommen. Dass es dabei zu keinem schweren Unfall kam, müsse "als Zufall" bezeichnet werden.

Auto weg - "das macht weh!"

Laut Mannhart werden "immer wieder die Gleichen" als Raser angetroffen, die sich "hauptsächlich über ihr Auto definieren". Die bisherigen Strafen hätten sie von ihrer lebensgefährlichen Unsitte nicht abbringen können. Ein Rowdy, dem nun sein allerliebstes Teil entzogen wurde, habe geklagt: "Mir ist alles scheissegal, aber dass mir jetzt das Auto weggenommen wurde, das macht weh.“

30. September 2004

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"Mehr Strenge auch bei alkoholisierten Lenkern"

Dass Rasern ihre "Tatwaffe" Auto entzogen wird, ist sehr zu begrüssen. "Tatwaffe" ist das Auto auch bei alkoholisierten Fahrern. Auch sie gefährden Leib und Leben. Es ist zu hoffen, dass auch gegen solche Fahrer strenger vorgegangen und in krassen Fällen die "Tatwaffe" Auto eingezogen wird. Hoffentlich ist die Zustimmung zu einer rigorosen Praxis in diesem Bereich ebenso einhellig, auch wenn hier nicht vorwiegend "junge Männer aus dem Balkan" betroffen sind.

Urs Engler
Bettingen



"Diese Verschärfung ist sehr zu begrüssen"

Als Kleinhüninger sind mir die Raser in unserem Quartier schon länger ein Dorn im Auge. Leider ist es aber der Polizei nur schwer möglich, solche Täter zu fassen, da sie mobil und sehr gut organisiert ("Späher") zu sein scheinen. Um so wichtiger ist es, dass der Justiz wirksame Werkzeuge gegen "ertappte" Täter zur Verfügung stehen, weshalb ich diese Verschärfung durchaus begrüsse.

Tommy Frey
Basel



"Die 'Tatwaffe' sollte lebenslang entzogen werden"

Verkehrsbenutzern, die im Wiederholungsfalle in einem die Mitbenutzer des öffentlichen Raums potentiell oder tatsächlich gefährdendem Zustand -um Missverständnissen vorzubeugen erlässt man sinnvollerweise 0,00 Promille bei Alkohol bzw. 0 Toleranz bei die Wahrnehmung verändernden Medikamenten oder Haschisch oder Kokain oder Herion - verkehren, sollte der Führerschein ohne Verzug lebenslang entzogen werden, nebst der "Tatwaffe". Damit ist sowohl den potentiellen Tätern als auch den potentiellen Opfern gedient. Denn kaum jemand dieser Sorte will tatsächlich Schaden anrichten. Zudem eliminierte man damit auch jene Unsummen kostenden Alibiübungen unter Rubrik: Therapie.

Patric C. Friedlin
Basel


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