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"Diesen Fall aussitzen": Geschädigter Bauherr Heinz Weiss

Die Millionengewinne versanken in der Baugrube

Wie der Immobilienhändler Heinz Weiss mit einer Überbauung Gewinne erwartete und Millionenverluste einfuhr

VON PETER KNECHTLI

Eine Wohnüberbauung in Affoltern am Albis wurde für den Bauherrn und Immobilienhändler Heinz Weiss zum Alptraum: Dubiose Zahlungen an Unternehmer, fragwürdiges Gebaren der Zürcher Kantonalbank und ein aussitzender Bezirksanwalt.

"Sehr genau" prüfe die Zürcher Kantonalbank (ZKB), "wohin die Zahlungen geleistet werden und ob diese mit dem Kostenvoranschlag übereinstimmen", sagte ZKB-Sprecher Urs Ackermann zum "Beobachter", als die Zeitschrift diesen Sommer über Generalunternehmungen recherchierte. Ackermann: "Stellen wir irgendwo Kostenüberschreitungen fest, greifen wir sofort ein."

Ganz andere Erfahrungen machte Heinz Weiss bei seinen Plänen, in Affoltern am Albis eine Überbauung mit insgesamt 31 Eigentumswohnungen zu realisieren. Der heute 72-jährige Inhaber der Immobilientreuhandfirma Wefra in Baar ZG gründete zusammen mit drei Partnern im April 1993 das "Baukonsortium Steinacher". Was guten Mutes begann, endete in einem wüsten Streit. Zwar sind sämtliche Wohnungen längst gebaut und verkauft, aber bei Justitia liegt das Dossier noch längst nicht ad acta.

Stutzig nach Bauvollendung

Denn statt einem Gewinn von vier Millionen Franken, wie ursprünglich für das Konsortium erhofft, resultierte für Heinz Weiss laut eigenem Bekunden ein Verlust von "über zwei Millionen Franken". Ausbezahlt wurde ihm einzig die Provision von 450'000 Franken für den Verkauf der Wohnungen.

Besser dürfte es seinem Konsortialpartner Walter Brunner ergangen sein. Für die geleisteten Arbeiten erhielt der Inhaber der Affolter Baufirmen Frey & Götschi AG sowie Gautschi Bau AG rund fünf Millionen Franken.

Mit der Realisierung der Überbauung beauftragt wurde die Zürcher Karl Steiner Generalunternehmung AG. Stutzig wurde Weiss erst, als er nach Bauvollendung die Geldflüsse mit den Offerten verglich.

Grosse Beträge flossen schon vor Baubeginn

So sollen von der Steiner-Unternehmung nicht nur namhafte Beträge lange vor dem Abschluss der Bauarbeiten oder gar vor Baubeginn an die beiden Brunner-Firmen gezahlt worden sein. Auch seien an Konsortialpartner Brunner Zahlungen geleistet worden, die weit über dem Offertbetrag lagen. Laut Weiss sei allein für Aushub und Hinterfüllung über eine halbe Million Franken zuviel bezahlt worden: Die Offerte samt Mehrkosten habe 302'000 Franken betragen, ausbezahlt worden seien 818'000 Franken. Auch die Gipserarbeiten eines andern Unternehmers seien gegenüber der Offerte um das Doppelte überzahlt worden

Mit diesen Vorwürfen konfrontierte OnlineReports Walter Brunner, bei dessen Firma Frey & Götschi sich der Sitz des Baukonsortiums befindet. Doch sein Anwalt hielt es für "nicht zweckmässig", im Rahmen dieses Artikels darauf einzugehen, da es sich bei diesem Streit um ein "weites, verzweigtes Umfeld" handle.

Auch die Gipser- und Sanitärarbeiten anderer Unternehmen wurden gemäss Weiss, der sich auf Berechnungen des "Büros für Bauökonomie" abstützt, deutlich überbezahlt. Für ihn sind nicht wenige Finanztransaktionen rund um dieses 20-Millionen-Projekt undurchsichtig, ja gar verdächtig.

Keine Leistungskontrolle in den Akten der Bank

Auch die Zürcher Kantonalbank (ZKB), die das Baukreditkonto des Konsortiums führte, steht bezüglich der Sorgfaltspflicht nicht im besten Licht da. In einem Schreiben an das Baukonsortium vom Februar 1995 hielt die ZKB noch fest, die bewilligten Kredittranchen seien "zweckgebunden" zu verwenden. Zur Kontrolle der geleisteten Zahlungen an die forderungsberechtigten Bauhandwerker und Lieferanten "sind uns seitens der Generalunternehmerin monatliche Auszüge aus der Leistungskontrolle einzureichen".

Als sich Weiss später aufgrund einer rudimentären Bauabrechnung der Generalunternehmerin bei der Bank nach diesen Leistungskontrollen erkundigte, teilte ihm die ZKB mit, dass diese "in den Akten nicht vorhanden sind, da sie seitens der Generalunternehmerin nicht erhältlich waren". Obschon scheinbar bereits während der ersten Etappe Monatsrapporte weder verlangt noch geliefert wurden, hielt die Bank dieselbe Regelung auch bei Erteilung des zweiten Baukredits ein Jahr später aufrecht. Doch auch für die zweite Projektphase waren die monatlichen Kontrollbelege "nicht erhältlich".

Wer veranlasste die Transaktion?

Keine plausiblen Antworten vermochte die ZKB vergangenen März auch zu zwei dubiosen Transaktionen zu geben. Bei Rolf Vetter, dem Leiter der ZKB-Filiale Affoltern, erkundigte sich Weissens Anwalt nach den Aufträgen für die beiden Vergütungen in Höhe von 530'000 und 300'000 Franken, die im März 1995 aus dem Baukreditkonto "Steinacher" an Brunners Frey & Götschi sowie Gautschi Bau flossen. Beide Belastungsanzeigen sind von Filialleiter Vetter visiert. Doch wer seitens des Konsortiums, das Kollektivunterschrift zu zweien verfügt hatte, die Auszahlungen veranlasst hatte, bleibt im Dunkeln.

Auszahlungen zulasten des Baukreditkontos, hatte die ZKB in einem Brief an Weiss im September 1999 noch zugesichert, "erfolgten immer gestützt auf solche kollektiv unterzeichneten Vergütungsaufträge". Brisant ist diese Behauptung nun im Lichte dessen, was die ZKB-Zentrale in Zürich diesen März einräumen musste: "Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass die schriftlichen Aufträge für die ... Vergütungen nicht vorliegen". Wie die Transaktion zustande kam, welche Beteiligten sie auslösten, und ob sie regelkonform abgewickelt wurden, bleibt vorläufig ebenso ungeklärt wie die Frage, ob die ZKB wenigstens über ein Handwerkerverzeichnis zur Kostenkontrolle verfügte.

Zu den OnlineReports-Fragen nach betriebsinterner Sorgfaltsanwendung wollte die Zürcher Kantonalbank nicht Stellung nehmen, da "solche Auskünfte gegen das Bankkundengeheimnis verstossen" würden. "Argumente, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgebracht werden dürfen", so ZKB-Sprecherin Sibylle Umiker, würden "die Situation merklich verändern".

Bezirksanwalt will Fall aussitzen

Es scheint, dass ausser Weiss niemand ein Interesse an Klärung hat. Vor drei Jahren reichte er bei der Bezirksanwaltschaft Affoltern am Albis Strafanzeige ein. Doch Untersuchungsrichter Georges Fäh liess sich reichlich Zeit – durchaus nicht unfreiwillig. "Diesen Fall müssen wir aussitzen", erklärte er dem Weiss-Anwalt nach dessen Aussage. Dabei gäbe es in diesem Fall einige Fragen zu untersuchen, die auch strafrechtlich von Bedeutung sei könnten.

Von OnlineReports letzten Monat kontaktiert, stellte Bezirksanwalt Fäh den Schlussbericht des ermittelnden polizeilichen Sachbearbeiters bis Jahresende in Aussicht. Keine Angabe konnte er dazu machen, wann er über Anklage oder Einstellung des Verfahrens entscheide. Als Grund für den schleppenden Untersuchungsverlauf führte Fäh an, es sei "ziemlich lange gegangen", bis die Kantonspolizei einen Ermittler habe bereitstellen können. Zudem seien anfänglich noch Vergleichsverhandlungen abgewartet worden. Von Filz und einer juristischen Alibiübung wollte er nicht sprechen.

Prozess-Gegner im selben Boot

Schneller mahlten die Mühlen der Justiz in einem Verfahren, worin die Generalunternehmer Steiner vom Baukonsortium eine Restzahlung von 830'000 Franken forderte. Vor dem Bezirksgericht Zürich drang Steiner mit dem Begehren durch, doch das Obergericht wies den Fall zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück, wo er hängig ist. Pikant: In diesem Verfahren sitzen Weiss und Brunner als Beklagte im selben Boot.

29. Januar 2004

 


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