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"Mass ging verloren": Ermittler Ruedi Brassel


Kantonsspital Liestal: Untersuchungs-
Report rehabilitiert Architektin Arcoplan

Parlamentarische Ermittlungskommission ortet Verantwortlichkeit für Kosten- und Firmendebakel vor allem an der Spitze der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion


VON PETER KNECHTLI

Die Hauptverantwortung für die zweite massive Kostenüberschreitung beim Um- und Erweiterungsbau des Kantonsspitals Liestal liegt an der Spitze der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion und nicht bei der Basler Architekturfirma Arcoplan. Dies ist das Fazit einer umfassenden Recherche der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission (GPK), die heute ihren Schlussbericht mit harter Kritik an Regierungsrätin Elsbeth Schneider veröffentlichte.

84 Aktenordner umfasst das Dossier über Pannen, Pech und Pleiten, die den Um- und Erweiterungsbau des Kantonsspitals Liestal, das ein GPK-Ausschuss unter dem Vorsitz des Plattler SP-Landrates und Historikers Ruedi Brassel in den letzten 18 Monaten analysierte. Grund der parlamentarischen und mit den Befugnissen einer Parlamentarischen Untersuchungs-Kommission (PUK) ausgestatteten Recherche waren neu auftretende massive Kostenüberschreitungen, nachdem schon 1998 wegen Zusatzleistungen und Mehraufwendungen ein Zusatzkredit von 18,2 Millionen Franken erforderlich war: Im Frühling 2001 musste die Bau- und Umweltschutzdirektion erneut mit einem Zusatzkredit in Höhe von 14 Millionen Franken und einem Kredit von 3,8 Millionen Franken für Anpassungen und Erweiterungen vor den Landrat.

Baudirektorin informierte Landrat falsch

Dass die Kosten des ursprünglich auf 135 Millionen Franken veranschlagten Projekts erneut aus dem Ruder liefen , bemerkte die zuständige Regierungsrätin Elsbeth Schneider viel zu spät. Noch im Mai und im Juni 2000 hatte die CVP-Vorsteherin der kantonalen Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) den Landrat mit den Worten beschwichtigt, man könne davon ausgehen, dass "der Kredit eingehalten" werde und die Kostenüberwachung "planmässig" verlaufe.

Wahr war das Gegenteil: Die Kosten waren damals schon längst nicht mehr unter Kontrolle. Doch als die Regierung beim Landrat den zweiten Zusatzkredit beantragte, beging sie einen groben Fehler: Obschon der Kanton laut Organisationshandbuch die Rolle der "Oberbauleitung" beanspruchte, schanzte die Regierungsrätin die Kostenverantwortung an die beteiligten Fachplaner und insbesondere an die Basler Architekturfirma Arcoplan zu mit Argumenten, die der jetzige Parlaments-Report nur noch als verzweifelten
Zwei Tage vor der Kredit-
Debatte wurde der Kantonsarchitekt geopfert.“
Befreiungsschlag erklären lässt. So warf die Regierungsvorlage den Planern vor, sie hätten versucht, das Controlling-System zu unterlaufen .- zu gut Deutsch: abzuzocken.

Der sorgfältig redigierte, in seiner Konklusion indes überraschend zahm formulierte Schlussbericht veranschaulicht zahlreiche widrige und tatsächlich aussergewöhnliche Umstände, die das Projekt behinderten, seine Kostenkontrolle erschwerten, die Verantwortlichkeiten vernebelten und Firmenwechsel notwendig machten. Ebenso wird deutlich, dass auch die früheren Regierungsräte Edi Belser (SP) und Werner Spitteler (SVP) Anfang der neunziger Jahre gewisse Vorgaben anordneten, die später zu Verunsicherungen führten. So sei seinerzeit ein Kostendach von 135 Millionen Franken festgelegt worden, obschon die Planung noch im Gang war und neue Begehrlichkeiten ruchbar wurden. Gleichzeitig war in diesem Kredit keine Reserve enthalten, obschon die damaligen Kostenschätzungen von einem Genauigkeitsgrad von plus/minus 15 Prozent ausgingen.

Ausschuss wittert Sündenbock-Politik

Zu den unappetitlichen Begleiterscheinungen zählte auch die stark nach Opfer riechende Entlassung des damaligen Kantonsarchitekten Alfred Oppikofer im Februar 1999 durch Regierungsrätin Schneider - genau zwei Tage vor der Landratsdebatte über den ersten Zusatzkredit. Nach "Sündenbock" riecht auch die Auflösung des Vertrags mit Arcoplan vor dem zweiten Zusatzkreditantrag. So stiess der Untersuchungsausschuss auf ein BUD-Papier, wonach es "bei der Begründung eines zweiten Zusatzkredits gegenüber den Landrat kaum verstanden" würde, wenn mit der Arcoplan weiter gearbeitet würde.

Gravierend waren auch äussere Einflüsse. So wurde Mitte Mai 1995 die Nachlassstundung über die Basler Generalplanerin Suter+Suter - mit der seitens des Kantons nie ein unterschriebener Vertrag bestand - verhängt und damit gleichzeitig auch das Generalplanermandat aufgelöst. Fortan managte der Kanton die Arbeiten
Nach der Suter+Suter-Pleite stieg die Verantwortung
des Hochbauamtes.“
auf der Grossbaustelle durch Einzelverträge, unter die auch der Suter+Suter-Spinoff Arcoplan fiel - mit der Folge, dass sich die Kostenverantwortlichkeiten zum Hochbauamt hin verschoben. Zwar nahm Arcoplan formell die Funktion einer "Gesamtleiterin" wahr, doch hatten die Fachplaner nicht ihr zu rapportieren, sondern dem überforderten Hansruedi Simmler, dem staatlichen Projektleiter in Elsbeth Schneiders Hochbauamt, der bis Anfang 1999 in einer "problematischen Rollenkumulation" (so der Bericht) auch die Baukommission präsidierte. Die mit dem Debakel nur Frühlast tangierte neue Kantonsarchitektin Marie-Theres Caratsch, die im Februar 2000 eine Verdoppelung der Projektbegleitung anordnete, bestätigte den parlamentarischen Ermittlern, dass heute ein modernes Spital mit Leistungen zur Verfügung steht, das den Kosten zu 99 Prozent gerecht wird. Das eine Verlust-Prozent beträgt, gemessen an den gesamten Baukosten, etwa 1,7 Millionen Franken.

Dem Rechtsdienst-Chef ist "das Mass verloren gegangen"

Hier setzt eine Facette im Liestaler Spital-Drama ein, die beinahe zum Konkurs der Firma Arcoplan geführt hätte. Am 15. Dezember - kurz bevor Regierungsrätin Schneider mit dem zweiten Zusatzkredit von den Landrat ging - gab die Baudirektion das Ende der Zusammenarbeit mit der Arcoplan bekannt. Es war aber nicht eine Trennung in Frieden: Die Baudirektion, nicht nur in dieser Frage strategisch geführt von Markus Stöcklin, dem Leiter des BUD-Rechtsdienstes, fordert von Arcoplan insgesamt 7,1 Millionen Franken unter den Titeln Honorarrückforderung (1,5 Millionen Franken), Vertrauensschaden (3,75 Millionen Franken) und Schadenersatz (1,85 Millionen Franken). "Hier ist das Mass verloren gegangen", kritisierte Brassel an der Medienorientierung in Liestal. Die Forderung, deren Durchsetzung den Bankrott des Kleinbetriebs zur Folge gehabt hätte, sei "nicht nachvollziehbar", "überissen" und "ungenügend begründet", bilanziert die Kommission.
Der Rechtsdienst-Chef
war Elsbeth Schneiders Regisseur und Stratege.“
Im Kontext gelesen heisst dies: Auch die Arcoplan hätte geopfert werden sollen, damit die Baudirektion ihr Gesicht wahren kann - was Elsbeth Schneider bestreitet.

In einem wenig vorteilhaften Licht beleuchtet die parlamentarische Oberaufsicht auch weitere Aspekte des Juristen Stöcklin, der zuliess, dass die Arcoplan in der Öffentlichkeit und in der Fachwelt in ein halbkriminelles Licht gerückt wurde. So fand die Kommission "keine Hinweise auf ein bewusstes, absichtliches Unterlaufen des Controllingsystems", wie die Baudirektion insinuierte. Dies notabene, während ein Gipsergeschäft bei einem Vertragsumfang von 500'000 Franken unbehelligt per Rechnung 1,2 Millionen abzocken wollte und sich schliesslich mit 350'000 Franken zufrieden geben musste. Ebenso liess Stöcklin zur Untermauerung der Honorarrückforderung ein Gefälligkeitsgutachten bei einer Firma ("Bühlmann Engineering AG") herstellen, der zur gleichen Zeit von der Baudirektion ein Planungsauftrag im Zusammenhang mit dem Kantonsspital Bruderholz erteilt worden war. Die Kommission enthüllt auch, dass sich in den Befragungen einige Mitarbeitende der Bau- und Umweltschutzdirektion von der Geltendmachung eines Vertrauensschadens distanzierten und ihn "in den Verantwortungsbereich des Leiters des Rechtsdienstes" verwiesen.

Ein Dokument des Versagens

So sehr sich die Kommission in ihrem Bericht Mühe gibt, beinahe wissenschaftliche Distanz zu halten, und so sehr sich Ausschuss-Präsident Brassel an der Medienorientierung hütete, bezüglich der Verantwortlichkeiten und Führungsqualitäten Klartext zu sprechen - der Bericht ist in der Summe seiner Details ein Dokument der Sturheit und des Versagens, das mit immesem Aufwand und zweifelhaften Mitteln nach aussen hätte kaschiert werden sollen. Die politische Verantwortung für die Gesamtheit der unbeseitigten Überforderungen, der missglückten Kommunikation und der Bereitschaft, eine KMU in den sicheren Ruin zu treiben, trägt Regierungsrätin Elsbeth Schneider.

Die Bedeutung des Berichts wird hier in seiner Unterlassung manifest: Der Direktionsvorsteherin wird mit keinem Satz Führungswillen attestiert. Vielmehr erscheint sie in der Rolle einer bizarren Marionette. So war beispielsweise ein parlamentarischer Vermittlungsversuch angesagt, zu dem Regierungsrätin Schneider zwar antrat - aber einfach schwieg. Rechtsdienst-Chef Markus Stöcklin gab gegenüber der Kommission zu Protokoll, die Rolle von Regierungsrätin Schneider sein "BUD-intern als die einer Zuhörerin vereinbart" worden. Ebenso -
Nur widerwillig rückte
die Baudirektion wichtige Akten heraus.“
hält die Kommission fest - habe Elsbeth Schneider die von ihrem Rechtsdienst-Chef komponierte letale 7-Millionen-Forderungen an Arcoplan nicht hinterfragt.

Offensichtliches Misstrauen erweckte in der Kommission auch die geringe Bereitschaft der Bau- und Umweltschutzdirektion, relevante Dokumente herauszurücken, obschon sie dazu verpflichtet war. Gleich reihenweise führt der Brassel-Ausschuss Fälle auf, in denen Akten nur zögerlich den Weg in die freie Meinungsbildung fanden. Auf einzelne zentrale Aktenstücke habe die Kommission bis vergangenen März warten müssen. Ein anderes Mal habe die Baudirektorin im Dezember letzten Jahres "überraschend" einen Regierungsratsbeschluss vorgelegt, "welcher der Kommission unbekannt war, weil er in der 'vollständigen' Sammlung fehlte".

Obschon der Bericht die Spitze der Bau- und Umweltschutzdirektion schwer belastet, wandte sich der Ausschussvorsitzende Brassel an der Medienorientierung dagegen, "symbolische Opfer" zur fordern, da "keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände vorliegen". Auch sei die Kommission nicht da, um privatrechtlichen Ansprüchen der Arcoplan zum Durchbruch zu verhelfen. Vielmehr habe die Kommission das Augenmerk darauf gerichtet, die Grundlage zur Verhinderung ähnlicher Entwicklungen bei neuen Grossbauprojekten zu schaffen. Der GPK-Report mündet denn auch in 26 technische Empfehlungen zu Vertragswesen, Kostenkontrolle und Projektmanagement. Der Schlussbericht soll am 16. Oktober im Landrat debattiert werden.

Arcoplan will "vollständige Rehabilitierung"

Arcoplan, an der sich die grosse politische Brisanz erst entzündete, kommt im Bericht sehr glimpflich weg; sie kann dadurch als rehabilitiert gelten. Dass sie 53 Rechnungen im Betrag von 500'000 Franken verlauerte, räumt die Firma ebenso ein wie Mängel in der Kostenkontrolle. Schlecht konnte die Arbeit der Arcoplan nicht generell gewesen sei, sonst wäre deren Bauleiter nicht im Dezember 2000 von Hochbauamt als Gesamtleiter im Auftragsverhältnis übernommen worden.

Mit "grosser Genugtuung" nimmt die Firma Arcoplan denn auch in einem Communiqué vom Schlussbericht Kenntnis. Die Firma leider aber "immer noch am Schaden, der durch die öffentlichen Verunglimpfungen in Zusammenhang mit diesem Projekt entstanden ist". Ebenso schwele der Konflikt an den Gerichten weiter. Doch der Bericht wecke Hoffnung und könne "vielleicht doch noch den Weg zu einer allseits zufriedenstellenden Einigung ebnen". Allerdings erwarte Arcoplan "eine vollumfängliche Rehabilitierung und eine neue Prüfung der gegenseitigen Ansprüche". Insbesondere sehe Arcoplan "keinen Grund, auf Honorare für geleistete Arbeit zu
Die öffentliche Verunglimpfung wirkt immer noch weiter.“
verzichten". Ebenso fordert das Kleinunternehmen, "dass die Regierung des Kantons Baselland ihren Beschluss, keine Aufträge mehr an sie zu erteilen, rückgängig macht".

Laut aktuellem Stand schuldet Arcoplan dem Kanton einen Betrag von 357'000 Franken. Gegen die Betreibung hat Arcoplan Rechtsvorschlag erhoben. Das von Aktionären angestrengte Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs gegen führende Köpfe der Baudirektion ist derzeit sistiert. Die Frage ist nun nur noch, wer die Streithähne zum einigenden Schluss-Strich zusammen führt. Fällig wäre er längst.

Vorgeschichte
Der Konflikt: Landrat will vermitteln
Arcoplan verlangt Rückzug des Kommissionsberichts

Die scheinbare Einigung
Kommentar zu Elsbeth Schneider, 14. Januar 2002
Arcoplan-Klage gegen Elsbeth Schneider
Kommentar zum GPK-PUK-Bericht vom 2. September 2003

ECHO

"Wer Dokumente verheimlicht, soll in die Privatwirtschaft"

Der GPK-PUK-Bericht zeigt drei grosse Schwachpunkte auf, die thematisiert werden müssen:
1. Eine Regierungsrätin, die weder Verantwortung tragen noch Konsequenzen für die Arbeit unter Ihrer Führung übernehmen will oder kann.
2. Es kann und darf nie mehr Aufgabe des Kantons sein, komplexe Projekte in Eigenregie zu führen. Dazu ist der Kanton (soll er auch nicht sein!) weder fachlich noch von der Leistungsfähigkeit her in der Lage. Solche Projekte müssen unter voller Verantwortung und Kostenfolge an die Privatwirtschaft abgetreten werden.
3. Ein Verwaltungsbereich, der nicht mit einer GPK zusammenarbeiten will und bewusst Dokumente verheimlicht. Dieser Bereich hat interne Probleme, die nur eine PUK ausmisten kann. Wer eine Stelle bei einer Gemeinde, einem Kanton oder dem Staat antritt, muss sich bewusst sein, dass er in den Dienst der Bevölkerung tritt und damit eine erhöhte Verantwortung und Verpflichtung übernimmt. Wer dieser Verantwortung und Verpflichtung nicht gewachsen ist und einer GPK Auskünfte verheimlicht, soll eine andere Beschäftigung in der Privatwirtschaft suchen.

Ohne politische und sachliche Konsequenzen in diesem Falle ist zu befürchten, dass in Zukunft jeder Unternehmer gegenüber dem Staat einen höheren Risikozuschlag auf die Angebote schlägt, um Probleme, wie sie die GPK aufzeigt, abzudecken. Damit würden die Kosten der öffentlichen Bauten wegen unqualifizierten Beamten zu Lasten der Steuern steigen und das kann ja nicht sein. Als Stimmbürger erwarte ich ein qualifizierte und sachlich gerechtfertigte Reaktion des Landrates.

Oskar Kämpfer
Therwil

2. September 2003

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