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"Mit dem Entscheid abfinden": Gedenkstätte am Unfallort in Laufenburg


Wie die Rechtsschutz-Versicherung versagte: "Mandat endgültig erledigt"

Nach tödlichem Verkehrsunfall holte ein privater Anwalt für den Hinterbliebenen heraus, was der Winterthur Arag nicht gelang

VON PETER KNECHTLI

Die Kollision einer jungen Ehefrau mit einem Tanklastwagen ausserhalb von Laufenburg AG verlief tödlich. Beinahe ging der hinterbliebene Ehemann leer aus: Wo die Rechtsschutzversicherung Winterthur Arag gegenüber dem hinterbliebenen Ehemann krass versagte, war ein privater Anwalt erfolgreich. Er handelte mit der Haftpflichtversicherung des Lastwagenfahrers eine sechsstellige Summe aus.

Nur noch ein blumengeschmücktes Kreuz am Strassenrand erinnert an das schreckliche Ereignis am frühen Morgen des 2. Februar 2000: Die seit einem Jahr verheiratete Eva Malvin* gleitet ausserhalb von Laufenburg über die vereiste Strasse auf die Gegenfahrbahn und kollidiert mit einem Milchtankfahrzeug. Die Lenkerin ist sofort tot.

Ihr heute 37-jähriger Ehemann Lukas Malvin*, ein Musiker und Toningenieur, hat den Verlust seiner Frau, die ihm beim Aufbau eines Aufnahmestudios half, psychisch noch nicht verarbeitet.

Vergebliche Hoffnung auf die Rechtsschutzversicherung

Auch finanziell ist der junge Witwer, an Investitionen von gegen eine Million Franken gebunden, nicht abgesichert. Hilfe erhoffte sich der Prämienzahler von seiner privaten Rechtsschutzversicherung bei der Winterthur Arag. Der dortige Sachbearbeiter wies den Fall an einen "erfahrenen Rechtsanwalt": Gion Aeppli (60) von einer Zürcher Anwaltskanzlei, die laut Briefkopf unabhängig erschien.

Als der Jurist mit seiner Klage gegen den Lastwagenfahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Aargauer
Sie haben sich daher
mit diesem Entscheid abzufinden.“
Obergericht abblitzte, beschied er Lukas Malvin: "Leider steht kein weiteres Rechtsmittel zur Verfügung. Sie haben sich daher mit diesem Entscheid abzufinden."

Dies bedeute "natürlich auch in zivilrechtlicher Hinsicht, dass keine haftpflichtrechtlichen Schadenersatzansprüche gegenüber der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Lastwagenlenkers erfolgreich geltend gemacht werden können." Schon acht Monate nach dem Unfall betrachtete der Versicherungsjurist sein Mandat - so die briefliche Mitteilung - "in dieser Sache endgültig als erledigt". Persönlich hatten sich Anwalt und Klient nie getroffen. Nicht einmal ein telefonischer Kontakt hatte stattgefunden.

Lastwagenlenker trifft ein Mitverschulden

Nur zufällig bekam ein auf Unfallversicherungsrecht spezialisierter Fricktaler Anwalt Wind von dieser Art Rechtsschutz. Er schaltete sich ein, verhandelte mit der Haftpflichtversicherung des Lastwagenlenkers ("Alpina"), berechnete in umfangreichen Dossier den Schaden und kam zum Schluss, dass auch den Lastwagenlenker ein Mitverschulden trifft. Grund: Je höher das Gewicht des Fahrzeugs, umso grösser ist die Betriebsgefahr. Zudem war er etwas zu schnell gefahren.

Verblüffend - ein privater Anwalt schaffte, was der grössten Rechtsschutzversicherung der Schweiz (Werbeslogan: "Der Kunde steht im Mittelpunkt") misslang: Ende April bot die "Alpina" dem Hinterbliebenen eine Entschädigung von 125'000 Franken an. Damit ist Lukas Malvin zwar noch nicht zufrieden.
Der Rechtsanwalt hat die gleiche Adresse wie die Winterthur Arag.“
Doch immerhin lindert die Aussicht auf eine sechsstellige Summe sein finanzielles Risiko.

Erst hinterher war Winterthur Arag-Kunden aufgefallen, dass Rechtsvertreter Aeppli zwar über eigenständiges Briefpapier verfügt, aber über die genau gleiche Strassenadresse und fast dieselbe Telefonnummer wie Winterthur Arag. "Herr Aeppli ist bei uns angestellt", räumt Adrian Bryner, Leiter der Winterthur-Arag-Rechtsdienste, ein. Offen steht er auch dazu, dass Aeppli "die Rechtslage falsch eingeschätzt hat". Bryner: "Ich kann es mir auch nicht erklären."

Rechtsschutz-Anwalt steht zu seinem Fehler

Auch Gion Aeppli stand ohne Umschweife zu seinem Fehler: "Dass ein Lastwagen eine grössere Betriebsgefahr darstellt als ein Personenwagen und dass der Lenker etwas zu schnell fuhr, habe ich übersehen." Allerdings sei Malvin auch ein "unglaublich passiver Klient" gewesen.

Dessen neuer Anwalt dagegen hält mit Kritik an der Winterthur Arag nicht zurück: "Ich habe noch nie erlebt, dass ein Anwalt in so einem wichtigen Fall nicht mit dem Klienten persönlich sprach, sondern nur brieflich verkehrte." Zudem übernahm die Winterthur Arag die Kosten für die Schadensberechnungen des Anwalts erst, nachdem er ein Friedensrichterbegehren gestellt hatte: "Die Versicherung trug nichts bei, um ihrem Kunden zu
Versicherung trug nichts dazu bei, um dem Kunden zum Recht zu verhelfen.“
seinem Recht zu verhelfen, obschon es vertraglich zugesichert ist und sie dafür Prämien erhielt."

Zudem: Obschon ihrem Kunden durch ihren groben Schnitzer - die Verjährung tritt nach zwei Jahren ein - beinahe eine sechsstellige Summe vorenthalten blieb, hielt es die Winterthur Arag nicht für nötig, sich bei Lukas Malvin zu entschuldigen. Rechtsdienste-Chef Bryner, darauf vom "Beobachter" angesprochen: "Wir werden uns jetzt beim Kunden entschuldigen."

* Name geändert


Recherchen-Bewertung

Rechtsdienst der Winterthur Arag Adrian Bryner, Chef der Rechtsdienste der Winterthur Arag, hat gegenüber OnlineReports professionell reagiert: Er stand ohne Umschweife zum Fehler und bot - auf ausdrückliche Nachfrage allerdings - eine Entschuldigung an.
Ihr Anwalt Auch er reagierte sauber: Er versuchte nicht, sich heraus zu reden und gestand seinen Fehler offen ein. Die beste Reaktion ist immer die ehrliche Antwort.
Die faule Ausrede Allerdings fügte Aeppli an, es sei ja kein Schaden entstanden, da der Fall dank der Intervention durch den privaten Anwalt ja nicht verjährt sei. Allerdings: Wäre der private Anwalt nicht zufällig ins Spiel gekommen, hätte der hinterbliebene Ehemann eine sechsstellige Summe verloren.
Die Reaktion auf die Recherche Der Anwalt der Winterthur Arag hätte auch die Recherche über diesen Fall am liebsten diskret abgehandelt. Dies sei doch kein Thema für die Öffentlichkeit, meinte er und störte sich daran, beim Namen genannt zu werden.
Der Druck-Versuch Auf verschiedenen Wegen versuchte Winterthur Arag, die Publikation des Namen des sachbearbeitenden Anwalts zu verhindern. Erst war es der Chef der Rechtsdienste, dann der Presseverantwortliche. Schliesslich drohte Rechtsanwalt Wolfgang Larese mit rechtlichen Schritten für den Fall dass der name des Anwalts genannt werde.
OnlineReports-Meinung OnlineReports lässt sich keinen Maulkorb umbinden. Wir erklären ausdrücklich, dass mit der Darstellung dieses Falls keine allgemeines Werturteil über die beruflichen Fähigkeiten des Winterthur-Arag-Anwalts bedeutet. Merkwürdig allerdings, dass der betreffende Anwalt gleich einen Juristen des Kalibers von Wolfgang Larese auf die Piste schickte, um den recherchierenden Journalisten mit Prozessdrohung unter Druck zu setzen. Wir werden, falls nötig, über den Pressionsversuch weiterhin berichten.

 

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