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Ein Anwalt mit Internet-Affinität: Swisslawlist-ErfinderPatrick Wagner



Praktische Fechtmittel-Belehrung per E-Mail

Schweizer Anwälte machen Informationsdefizite auf dem Internet wett

Juristen-Futter Juristen brauchen keine Gesetzsbücher-Muffel zu sein: Neuerdings verschaffen sie sich im Internet den raschen Ueberblick - mit Hilfe vernetzter Kollegen.

Wenn Anwälte aktuell informiert sind, dann profitieren auch die Klienten. Seit einigen Mon
aten können sich die Juristen mühsame Recherchen ersparen: Der Fricktaler Advokat Patrick Wagner (32) schuf aus privater Initiative und auf eigene Kosten auf dem Internet ein "völlig neues und ungeheuer schlagkräftiges Mittel des Informationsaustausches unter den Schweizer Juristinnen und Juristen".

Die Swisslawlist ist eine geschlossenes Forum von Diskussionsteilnehmern, die per automatischen E-Mails kommunizieren, Fragen stellen, Erfahrungen austauschen. Schon 300 Rechtsgelehrte diskutieren auf dieser Informationsdrehscheibe - darunter namhafte und international bekannte Professoren. Laut Initiator Wagner kann in beschränktem Mass auch anderen Berufsleuten Zugang gewährt werden: "Wir sind aber keine Schwatzbude, es geht um den fachlichen Bezug."

Beispiel: Ein interner Rechtskonsulent will wissen, ob er als Zeuge vor einem Tessiner Zivilgericht das Zeugnis verweigern kann. Flugs kommt der E-Mail-Ratschlag eines erfahrenen Tessiner Anwalts.

Die Mailingliste schafft im Anwaltsstand eine Revolution von unten: Weil die Gerichte der 26 Kantone ihre Urteile nur selten oder gar nie veröffentlichen, war es faktisch unmöglich, die aktuellsten ausserkantonalen Entscheide zu kennen. Durch die Vernetzung via Internet kann dieses Informationsgefälle von Basel bis Chiasso und von Genf bis ins Bündnerland sofort aufgehoben und Fechtmittel-Gleichheit geschaffen werden. Wagner, handfester Anwalt mit virtuellem Flair, sieht in der Swisslawlist ein grosses Ausbaupotential.

Kontaktadresse: http://www.real-gschwind-wagner.ch


Zitat

"Ein Anwalt aus dem hintersten Bündnertal schildert einen Fall aus dem Betäubungsmittelrecht und will wissen, wie die Sache in andern Kantonen beurteilt würde. Praktisch umgehend erhält die entsprechende Antwort aus verschiedenen andern Kantonen."

PATRICK WAGNER

15. März 1999

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