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Kritisiert das teure "Kässeliwesen": Basler SP-Politikerin Anita Fetz



Kassen-Kampf um Kindergelder

Basler Politikerin greift private Familienausgleichskassen an: "Dunkelkammern"

Scharfe Kritik an den 830 privaten Schweizer Familienausgleichskassen übt die Basler SP-Grossrätin Anita Fetz, 42. Durch die Abschaffung dieses "intransparenten Kässeliwesens" könnte ein "riesiges Sparpotenzial" genutzt werden. Gewerbedirektoren schlagen ebenso hart zurück.

Scharfer Tabak ist es, was die sozialdemokratische Nationalrats-Kandidatin und Unternehmerin Anita Fetz (42) gut eine Woche vor den Wahlen in eine Interpellation verpackt. Im Visier hat sie nicht nur die 830 privaten Familienausgleichskassen in der Schweiz, sondern auch die Berufs- und Gewerbeverbände, die diese Kassen führen. Schon die "Wirtschaftsfrauen Schweiz", deren Vizepräsidentin Fetz ist, hatten im September angeprangert, dass auf diese Weise "Prämien-Millionen versickern".

Familienkassen als "Dunkelkammern"

Dieser sündhaft teure Kassen-Pluralismus komme die Prämien zahlenden Arbeitgeber teuer zu stehen und nicht den Familien zugute. Mehr noch: Anita Fetz suggeriert in Frageform den Verdacht, die Schätze der "Dunkelkammern" (Fetz: "Blackbox") könnten durch die Kassenleitungen und ihr operatives Umfeld "zweckentfremdet" werden. Auch sei unklar, wofür die von einzelnen Kassen geführten "freiwilligen Fonds" verwendet würden.

Im Kanton Basel-Stadt liegt die Prämie der staatlichen Kasse bei 1,5 Prozent der AHV-Lohnsumme. Die meisten privat geführten Kassen der Schweiz dagegen verlangten stark differierende Beiträge - zwischen einem und fünf Prozent. Viele Arbeitgebende und Personalabteilungen seien jedoch der "irrigen Meinung", die Höhe der an private Kassen abgeführten Prämie sei staatlich reglementiert.

Die ehemalige Poch-Nationalrätin, die kurz vor ihrem Comeback steht, sorgte mit ihrem Kassen-Kampf bereits für unverhüllte Empörung - vor allem bei den beiden bürgerlichen Nationalräten und Gewerbedirektoren beider Basel, - dem liberalen Christoph Eymann (BS) und dem freisinnigen Hans Rudolf Gysin (BL).

Den Zorn der Gewerbedirektoren heraufbeschwört

Gegenüber der ONLINE REPORTS schoss Eymann scharf zurück: Die Kassen-Attacke sei unseriös, Anita Fetz habe "mehr Eifer als Sachkenntnis" an den Tag gelegt und habe von der Thematik "keine tiefe Kenntnis". Wenn eine Kasse des Baugewerbes ausschliesslich Mitarbeiter mit "ganz offensichtlich grösseren Familien" als in kaufmännischen Berufen bediene, seien die Prämien zwangläufig höher.

Vehement bestritt Eymann am Beispiel seiner Familienausgleichskasse des Baugewerbe-Sozialfonds die von Fetz kritisierte fehlende Transparenz: Die Aufsicht sei durch die Präsidentenkonferenz der angeschlossenen Verbände und durch die Paritätische Kommission gewährleistet. Die Kasse sei "vom Regierungsrat anerkannt", der Jahresbericht werde ihm jährlich "zur Kontrolle" zugestellt. Auch das "riesige Sparpotential" bestritt der Liberale, dessen Verband zwei Kassen führt: Arbeitgeber, die bisher tiefere Beiträge als die kantonalen Sätze bezahlten, müssten bei Einführung einer Einheitsprämie "zum Teil massive Verteuerungen" in Kauf nehmen.

Gysin: "Günstigere Risiken für kantonalen Kasse"

Der Baselbieter Gewerbedirektor Gysin ergänzte, dass auch bei den kantonalen Kassen die Prämien zwischen 1,5 und drei Prozent differierten. In Basel-Stadt und Baselland verblieben den Kantonen zudem "günstigere Versicherungsrisiken", weil männerintensive Branchen die Kinderzulagen über private Kassen abwickelten. Gysin zu ONLINE REPORTS: "Die Transparenz geht bei unserer Kasse wesentlich weiter als bei kantonalen und anderen privater Kassen."

Auch Gysin geriet der Fetz-Vorstoss völlig in den falschen Hals. Ziel sei eine Diffamierung der privaten Familienkassen, um das Feld für eine schweizerische Einheitskasse abzustecken, wie sie in Parlamentarischen Initiativen von links-grüner Seite bereits verlangt würden. Nach Informationen von ONLINE REPORTS habe Eymann habe in der ersten Wut von der Erwägung rechtlicher Schritte gesprochen.




Wütend über Angriff: Gewerbedirektoren Hans Rudolf Gysin (l.) und Christoph Eymann


"Wir sind transparenter als die kantonale Kasse"

Gewerbedirektoren Christoph Eymann (Basel-Stadt) und Hans Rudolf Gysin (Baselland) zu den Vorwürfen

ONLINE REPORTS: Was sagen Sie zur Behauptung, die privaten Kassen hätten "unterschiedlich hohe Prämien", es herrsche Intransparenz, in der Abschaffung des "Kässeliwesens" liege ein riesiges Spar-Potential?

Christoph Eymann: Wenn in einer Kasse ausschliesslich die Firmen des Baugewerbes zusammenge-schlossen sind, deren Mitarbeiter ganz offensichtlich grössere Familien haben als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zum Beispiel in kaufmännischen Berufen, so liegt der Prämiensatz höher, damit die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen (Kinder- und Ausbildungszulagen) - und eventuell noch weitere Leistungen (Militärdienstentschädigung zusätzlich zur EO, Lohnfortzahlung im Todesfall) bezahlt werden können.

Die Familienausgleichskasse des Sozialfonds ist für Firmen aus dem Baugewerbe, welche dem Gesamtarbeitsvertrag für das Bau- und Holzgewerbe im Kanton Basel-Stadt und dem Regio-Vertrag für das Bauhauptgewerbe angeschlossen sind, obligatorisch. Die Aufsicht erfolgt durch die Präsidentenkonferenz der angeschlossenen Verbände und durch die Paritätische Kommission für das Bau- und Holzgewerbe im Kanton Basel-Stadt. Diese Kasse ist vom Regierungsrat anerkannt. Sämtliche Jahresrechnungen und Jahresberichte werden jährlich zur Kontrolle dem Wirtschafts- und Sozialdepartement zugestellt. Transparenz ist gewährleistet.

Wenn die privaten Kassen mit höherer Prämien geschlossen würden, dann müssten die staatlichen Kassen ihre Prämiensätze erhöhen. Es gilt zu beachten, dass die Gesetzgebung Ausnahmen vom Kassenzwang vorsieht. Es gibt zahlreiche Firmen mit enormer Lohnsumme, welche nicht über eine Ausgleichskasse abrechnen.

Von einem riesigen Sparpotential kann nicht allgemein gesprochen werden; für die einen, die bisher tiefere Prämiensätze als bei der kantonalen Kasse bezahlt haben, würde eine Einheitskasse mit einer Einheitsprämie zu einer zum Teil massiven Verteuerung führen. Für andere würden die Prämien tiefer. Als Nebenwirkung einheitlicher Kinder- und Ausbildungszulagensätze in der ganzen Schweiz würde wahrscheinlich eine Aenderung des Kinderfreibetrages bei den kantonalen Steuern resultieren.

Hans Rudolf Gysin: Je nach Umfang der zusätzlich zu den Kinderzulagen ausgerichteten Leistungen (Zusammenstellung solcher Zusatzleistungen siehe unten) und je nach Risikostruktur (männerintensive Branchen wie Maschinenindustrie, Baugewerbe, etc. = viele Kinderzulagen im Verhältnis zur Gesamtlohnsumme des Betriebes, da in erster Linie der im Erwerbsprozess stehende Mann die Kinderzulage geltend macht; frauenintensive Branchen wie Textilindustrie, Coiffeure, Gastgewerbe, etc. = wenig Kinderzulagen im Verhältnis zur Gesamtlohnsumme des Betriebes) differieren die Prämien der Kassen.

Aber auch bei den kantonalen Kassen differieren die Prämien zwischen 1,5 und 3,0 Prozent - bei teilweise praktisch identischen Kinder- und Ausbildungszulagen-Ansätzen. Dafür gibt es zwei Erklärungen. Erstens hat nicht jeder Kanton hat dieselbe Branchenstruktur, welche - wie oben erklärt - das Kinderzulagenrisiko beeinflusst. Wenn - zweitens - in einem Kanton ein grosser Teil der männerintensiven Branchen ihre Kinderzulagenabrechnungspflicht über private Kassen abwicklen, wie das zum Beispiel in Basel-Stadt und in Baselland der Fall ist, verbleiben den kantonalen Kassen im Verhältnis mehr günstige Versicherungsrisiken, was zu einem günstigeren kantonalen Ausgleichssatz führt.

Würden zum Beispiel in Basel-Stadt und Baselland die privaten Kassen des Baugewerbes sich auflösen, würde in beiden Kantonen der kantonale Prämiensatz deutlich ansteigen.

Es herrscht bei den privaten Kassen praktisch die gleiche Transparenz wie bei den Kantonalen Kassen. In der Regel wählt die zuständige Behörde des Kantons bzw. die zuständige Behörde des sogenannten "Gründerverbandes" einen für die Kassenaufsicht und die Rechnungsabnahme zuständigen "Kassenvorstand". Die Kinderzulagengesetze schreiben sowohl für Kantonale wie private Kassen eine sachverständige Revisionsstelle vor (unsere Kasse wird von einer gesamtschweizerisch tätigen Kammer-Treuhandgesellschaft geprüft. Diese erfüllt zudem die Normen des Bundesamtes für Sozialversicherung für die Buchprüfung von AHV-Ausgleichskassen). Private Kassen haben in der Regel (in Baselland = gesetzliche Vorschrift) jährlich ihren Jahresbericht, ihre Jahresrechnung und den Revisionsbericht einer kantonalen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Bei unserer Kasse geht die Transparenz wesentlich weiter als die Transparenz kantonaler bzw. anderer privater Kassen. Für alle Kassenabteilungen, die wir im Auftrag eines gesamtarbeitsvertragsschliessenden Berufsverbandes (zum Beispiel Malermeisterverband Baselland) führen, wird der Generalversammlung dieses Verbandes die Kassen-Jahresabrechnung mit Revisionsbericht zur Genehmigung unterbreitet. Die Generalversammlung beschliesst ferner über Zuweisungen zum Beispiel an Reserve-, Ausgleichs-, Beitragsrückerstattungsfonds, über die Gewinnverwendung bzw. Verlustabdeckung. Ferner legt sie die Höhe des Prämiensatzes fest. Da sämtliche Kassenleistungen ausschliesslich durch Prämien der Arbeitgeber finanziert werden (die Arbeitnehmer zahlen keinen Prämienanteil) ist dieses transparente Vorgehen nicht zu beanstanden.

Die Bedeutung unserer Kasse liegt weniger bei den Kinderzulagen als bei den zusätzlichen - meist von Gesamtarbeitsverträgen vorgeschriebenen - Ausgleichsleistungen wie: Lohnersatz Militär- und Zivilschutzdienst in Ergänzung zur EO (bei Rekrutenschulen = Antidiskriminierungsmassnahme für junge Lehrabsolventen, welche vor der RS stehen), Lohnersatz bei Arbeitnehmerausbildungskursen, Lohnersatz bei Arbeitnehmer-Absenzen wie Heirat, Todesfall, SUVA-Karenztage, politisches Amt des Arbeitnehmers, uam., Ausrichtung von Geburtszulagen, Lohnfortzahlung bei Todesfall des Arbeitnehmers an die Hinterbliebenen (vor allem für kleine Firmen eine wichtige Ausgleichsleistung), Lohnersatz an Arbeitgeber mit Arbeitnehmern, welche 5 oder 6 Wochen Ferienanspruch haben (Antidiskriminierungsmassnahme gegenüber älteren Arbeitnehmern) uam. Unsere Kasse handelt hier in der Regel im Auftrag der GAV-Vertragsparteien oder eines GAV-vertragsschliessenden Berufsverbandes. Sie ist in der Regel verpflichtet, - ungeachtet des Eintrittrisikos und der Solvenz - alle Firmen zu unterstellen, welche dem entsprechenden GAV als Verbandsmitglied oder als Anschlussvertragskontrahent angeschlossen sind. Die Höhe des für diese Leistungen erhobenen Beitragssatzes differiert von GAV zu GAV. Dieser Beitragssatz kann nicht mit den Beitragssätzen der Kantonalen Ausgleichskassen verglichen werden, da die erbrachten Leistungen nicht identisch sind.

Würden diese Kassenabteilungen abgeschafft - wie das Frau Fetz postuliert - würden in der Region Basel eine Grosszahl von Arbeitnehmern im Baugewerbe ihren "Diskriminierungsschutz" verlieren. Im übrigen sieht das Baselbieter Kinderzulagengesetz die Anerkennung gesamtarbeitsvertraglicher Leistungen ausdrücklich vor.

Unsere Kasse besorgt im Weiteren im Auftrage der zuständigen Paritätischen Kommissionen treuhänderisch das Inkasso von speziellen GAV-Beiträgen wie Berufs-, Berufsbildungs- und Vollzugskostenbeiträgen. Sie führt im Auftrag von Paritätischen Kommissionen oder Vertraglichen Schiedsgerichten auch am Domizil der zu kontrollierenden Firmen Lohnbuchkontrollen über die Einhaltung von lohnwirksamen GAV-Bestimmungen durch und erstattet darüber sachverständig Bericht (eine Aufgabe, die in Basel-Stadt vom ständigen staatlichen Einigungsamt wahrgenommen wird). All das würde bei Abschaffung des "Fetz’schen Kässeliwesens, bzw. -unwesens" wegfallen. In diesem Moment wäre ein Sparpotential vor allem bei den sich unsozial und damit sich nicht GAV-konform verhaltenden Arbeitgeber zu orten.

ONLINE REPORTS: Wieviele Familienausgleichskassen-Kassen verwaltet Ihr Gewerbeverband?

Eymann: Der Gewerbeverband Basel-Stadt verwaltet zwei Familienausgleichskassen. Neben der erwähnten Sozialfonds-Ausgleichskasse führen wir auch die Ferien- und Familienausgleichskasse des Basler Gewerbes (FAGEBA). Entsprechend der unterschiedlichen Anzahl angeschlossener Firmen und Summe der Auszahlungen für Kinder- und Ausbildungszulagen sowie Militärdienstentschädigungen und Lohnfortzahlungen im Todesfall variieren die Prämien.

Gysin: Die Wirtschaftskammer der KMU/Gewerbeverband Baselland führt im Haus der Wirtschaft eine Familienausgleichskasse. Diese Kasse führt neben der Abteilung "gesetzliche Kinderzulagen" (Sicherstellung und Ausrichtung der vom Gesetz vorgeschriebenen Kinder- und Ausbildungszulagen analog zur Kantonalen Kasse) weitere Abteilungen mit - wie oben beschrieben - sogenannten übertragenen Aufgaben mit ausgedehntem Leistungsbereich.

ONLINE REPORTS: Plant Ihr Gewerbeverband eine Reaktion?

Eymann: Kein Kommentar.

Gysin: Nein, wir sind ONLINE REPORTS dankbar für die gestellten Fragen und die Veröffentlichung unserer Antworten.

ONLINE REPORTS: Sind rechtliche Schritte zu erwarten?

Eymann: Kein Kommentar.

Gysin: Nein, rechtliche Schritte sind ein untaugliches Mittel, um einerseits mangelnder Sachkenntnis und andererseits dem Drang zu politischer Profilierung zulasten gesetzeskonform arbeitender Institutionen zu begegnen. Daran ändert auch das Prädikat "Vizepräsidentin Schweizerische Wirtschaftsfrauen" nichts. Das einzige - leider von der Interpellantin kaschierte - Ziel ist es, die über 800 privaten Familienausgleichskassen der Schweiz zu diffamieren, um - notabene zu Lasten der Arbeitgeber - politisch das Feld für eine schweizerische Einheitskasse nach dem Muster der parlamentarischen Initiativen Fankhauser und Teuscher (beide SP) abzustecken.

17. Oktober 1999

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(c) by Peter Knechtli